Schadenersatz für RWE: Die Biblis-Stilllegung war erforderlich!

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat die Schadenersatzklage seitens des Energiekonzerns RWE gegen den Bund und das Land Hessen scharf kritisiert. Der BBU ist der Auffassung, dass dem RWE-Konzern kein Schadenersatz für die Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B zusteht.

atomanlagen stilllegen!Das Land Hessen hatte 2011 nach Beginn der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima die Stilllegung der RWE-Atomkraftwerke Biblis A und B veranlasst.

„Mit der Stilllegung der Biblis-Reaktorblöcke A und B hat die hessische Landesregierung im Interesse der Bevölkerung gehandelt. Es ist absurd, dass RWE daraus  Schadenersatzforderungen ableiten will“, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.

Die Blöcke A und B des AKW Biblis waren 2011 zunächst für drei Monate stillgelegt worden. Anschließend wurden sie dauerhaft vom Netz genommen.

Der BBU betont, dass das Land Hessen 2011 zum Schutz der Bevölkerung gehandelt hat, nachdem Fukushima erneut gezeigt hatte, dass auch westliche Atomkraftwerke Katastrophen verursachen können. Der BBU führt zudem mit Nachdruck aus, dass durch die Stilllegung von Biblis A und B die Produktion weiteren Atommülls verhindert wurde.

„Andere Landesregierungen wie zum Beispiel in NRW, Niedersachsen und Bayern sollten dem Beispiel Hessens folgen und die noch immer laufenden Atomkraftwerke und Uranfabriken sofort stilllegen lassen“, so Udo Buchholz.

In NRW ist RWE am Betrieb der einzigen deutschen Urananreicherungsanlage beteiligt, in Niedersachsen betreibt RWE das Atomkraftwerk Emsland in Lingen und in Bayern das AKW Gundremmingen. Natürlich fordert der BBU auch die Aufhebung der AKW und Atomanlagen, die von E.on, Vattenfall und EnBW betrieben werden.

Die Bevölkerung ruft der BBU weiterhin zum Protest gegen Atomkraftwerke, Atomanlagen und Atomtransporte, sowie zum Stromwechsel, auf. Die Kundinnen und Kunden haben laut BBU die Möglichkeit, einen Stromanbieter zu wählen, der keinen Atomstrom produziert oder anbietet. In diesem Zusammenhang verweist der BBU auf seine Stromwechselkampagne; weitere Informationen dazu unter http://www.bbu-online.de

  • Nach Biblis-Urteil: AKW-Betreibern die Sektlaune verderben
    16. Januar 2014 – Aktionsbündnis „Atomausstieg-selber-machen“ fordert als Reaktion auf das heute bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Atomkraftwerk Biblis private Stromverbraucher und Gewerbe auf, zu Ökostromunternehmen zu wechseln.
  • Skandal des Monats: RWE gewinnt Klage gegen Atomausstieg
    31. März 2013 – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gibt der Klage von RWE statt und erklärt das dreimonatige Abschalten der AKW Biblis nach der Atomkatastrophe von Fukushima für rechtswidrig. Auf das Land Hessen kommen nun Schadensersatzansprüche in dreistelliger Millionenhöhe zu – die der Steuerzahler tragen muss. Atomkraftgegner halten dieses Urteil für den “Skandal des Monats”. RWE hatte als einziger der vier AKW-Betreiber gegen das Moratorium geklagt, weil man “seinen Aktionären verpflichtet” sei.
  • Aus für AKW Biblis: RWE darf Steuerzahler auf Schadensersatz verklagen
    5. Juli 2012 — Der Energiekonzern RWE hat im Streit um die Stilllegung seines Atomkraftwerks Biblis einen Etappensieg erzielt: Er darf gegen die Abschaltung des AKW Biblis klagen. Es geht um Schadensersatz, weil die Meiler stillgelegt werden mussten. Atomkraftgegner bezeichnen die Entscheidung als Perfidie, denn RWE hinterlässt tausende Tonnen Atommüll, für den es keine Lösung gibt. Tag für Tag setzt der Konzern den Steuerzahler einem GAU-Risiko durch den AKW-Betrieb in Emsland und Gundremmingen aus.
  • AKW-Betreiber fordern 15 Milliarden für Atomausstieg
    13. Juni 2012 — Wegen des Atomausstiegs fordern Energieversorger wie Eon und RWE 15 Milliarden Euro Schadenersatz von der Bundesregierung. Atomkraftgegner verlangen im Gegenzug die Übernahme sämtlicher Entsorgungskosten durch die Konzerne – deren Höhe nicht mal abzuschätzen ist. Die Konzerne haben Schadensersatz an die Bevölkerung zu zahlen – nicht umgekehrt!
  • RWE klagt gegen Biblis-Stillstand
    1. April 2011 – Der Betreiberkonzern RWE will gegen die Abschaltung des Atomkraftwerk Biblis-A Klage einreichen. Gewinnt der Konzern, darf der Uraltmeiler wieder ans Netz gehen. Wirkungsvoll wäre eine Weisung des Bundesumweltministers – die Bevölkerung kann RWE aber einen Denkzettel verpassen.

Quelle: PE BBU; 26.8.2014