Castorentscheidung vertagt: BI zum Kompromiss des Kompromisses

Vertreter von Bund und Ländern berieten erneut das Standortauswahlgesetz. Sie konnten sich am Donnerstag in Berlin nicht einmal darauf verständigen, dass die 26 Castor-Behälter mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, die aus La Hague bzw. Sellafield bis 2015 nach Gorleben gebracht werden sollten, in ein kraftwerksnahes Zwischenlager in zumindest einem unionsgeführten Bundesland verteilt werden.

“Der Beschluss, bis 2014 diese Lastenverteilung zu vertagen, zeigt, dass der Parteienkompromiss zum angeblichen Neustart der Endlagersuche völlig hohl ist”, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

Die Gorleben-Gegner appellieren an die niedersächsische Landesregierung, diesen Poker nicht länger mitzutragen.

“Mit viel Tamtam wurde uns erklärt, dass die Lastenverteilung eine Bedingung für die Zustimmung zum Endlagersuchgesetz ist”, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Die Absicht, einen Castorstopp nach Gorleben ins Standortauswahlgesetz hinein zu schreiben, sei mit vielen Fragezeichen zu versehen. Es sei abzusehen, dass der Rechtsanspruch der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die für Gorleben bereits Einlagerungsanträge für diese Castoren gestellt hat, einklagbar sei.

„Wir richten uns auf jeden Fall auf weitere Castor-Transporte ein“, so Ehmke. “Es wäre klug, wenn SPD und Grüne dieses Gesetz durchfallen lassen und stattdessen ein Rahmengesetz in die Verhandlungen einbringt, in dem lediglich die Grundzüge einer ergebnisoffenen und ehrlichen Endlagersuche festgeschrieben werden”, sagte Ehmke.

Dazu gehörten in erster Linie ein vergleichendes Suchverfahren und eine qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung. Gorleben müsse endlich als Endlagerstandort gestrichen werden.

“Der Union geht es nur darum, Gorleben ex post zu legitimieren”, so Ehmke.

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Quelle: bi-luechow-dannenberg.de, 13.06.2013