Frankreich: EdF muss wegen Akw-Panne Geldstrafe zahlen

Nach einem Störfall in 2010 im französischen AKW Golfech muss der Betreiber EdF nun eine Geldstrafe zahlen. Die Summe ist gering, doch das Urteil ein erstes seiner Art. Dem Stromgiganten werden „chronische“ Sicherheitsmängel vorgeworfen.

AKW Golfech / Frankreich; Quelle: maps.google.de

AKW Golfech / Frankreich; Quelle: maps.google.de

Im Atomkraftwerk Golfech war am 18. Januar 2010 radioaktives Tritium ausgetreten. Die Atomaufsichtsbehörde ASN hatte dies damals nicht als schweren Vorfall gewertet, Atomkraft-Gegner zogen aber vor Gericht. In erster Instanz unterlagen sie, im Berufungsverfahren gab das Gericht ihnen nun Recht: EdF wurde zu 4.000 Euro Geldstrafe verirteilt und muss zusätzlich den drei Anti-Atomkraft- und Umweltschutzorganisationen, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftraten, jeweils 1500 Euro zahlen.

Das Berufungsgericht von Toulouse sprach den Staatsbetrieb unter anderem schuldig, ein ungeeignetes Warnsystem in dem Atomkraftwerk von Golfech betrieben zu haben. Die im Urteil attestierten Sicherheitsmängel seien „chronisch“. Französische Atomkraftgegner begrüßten das Urteil als erstes seiner Art gegen den Stromkonzern.

Am Standort Golfech befinden sich zwei Druckwasserreaktoren mit 1.300 Megawatt im Leistungsbetrieb. Block 1 wurde 1990, Block 2 im Jahre 1993 in Betrieb genommen. Sie gehören damit zu den jüngeren Reaktoren unter den derzeit 59 in Betrieb befindlichen.

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Quelle (Auszug): de.nachrichten.yahoo.com, de.wikipedia.org; 03.12.2012