Asse II: Kinder haften für ihre Eltern!

Das BfS sagt, dass es beabsichtigte, den radioaktiven und chemotoxischen Müll bergen zu wollen. Es behauptet aber weiterhin, dass Asse II ein Endlager ist. Warum? Das BfS lehnt einen Vorschlag, wie das Absaufen evtl. verzögert werden könnte, ab. Eine Alternative hat es bisher nicht genannt. Die Nutzung internationalen Experten-wissens lehnt es hartnäckig ab. Warum? AtomkraftgegnerInnen aus Wolfenbüttel informieren mit einem Flugblatt.

Das BfS wird über einen Notfall und die dann zu treffenden Maßnahmen alleine entscheiden. Es gibt keine Kriterien, die einzuhalten sind, keine staatliche Stelle, die zu beteiligen ist. Eine nachträgliche Rechtfertigung ist nicht vorgesehen. Warum?

Das BfS betoniert die Eingänge der Einlagerungskammern. Das Betonieren wird mit 10 Jahren veranschlagt. Eine rechtzeitige und umfassende Information der Begleitgruppe und der Bevölkerung erfolgte nicht. Warum?

Zur Erinnerung: Das BfS behauptet, es beabsichtige, den Müll zu bergen.

Zu 1: Warum sagt das BfS „Asse II ist ein Endlager“

Das Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), seit 2009 Betreiber der Schacht Anlage Asse II, hat im Januar 2010 entschieden, dass der Müll geborgen werden soll, weil nur dann die Langzeitsicherheit gewährleistet ist. Auch Landtag und Bundestag haben sich einstimmig für die Rückholung ausgesprochen.

Lt. Euratom-Richtlinie 70/2011 handelt es sich dann um Endlagerung, wenn die Rückholung des Mülls nicht beabsichtigt ist. Auch das kürzlich verabschiedete Standortauswahlgesetz definiert den Begriff so.
Bleibt das BfS dabei, dass Asse ein Endlager ist, sagt es gleichzeitig, dass die Rückholung nicht beabsichtigt ist. Und es bestätigt damit den alten Betreiber, der Asse II zum Endlager machen wollte.

Auch das Atomgesetz bestätigt nicht die Aussage des BfS, sondern besagt nur, dass für Asse II die Schutzvorschriften anzuwenden sind, die „für Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen“ gelten. Das war und ist auch von den Bürgerinitiativen so gewollt.

Unabhängig von der Rechtswirkung hat der Begriff „Endlager“ eine unnötige negative Wirkung für die Region. Sollte es sich nur um „Wortklauberei“ handeln, braucht das BfS nur seinen Sprachgebrauch zu ändern.

Sowohl das Landes- als auch das Bundesumweltministerium akzeptiert die Aussage des BfS. Das Bundesumweltministerium selbst verwendet den neutralen Begriff „Schachtanlage Asse II“.
Und der Präsident des BfS? Der schweigt – wie zu all den anderen Vorgängen um Asse II auch.

Zu 2: Warum nutzt das BfS nicht alles, um das „Absaufen“ der Grube zu verhindern?

Die Gefahr eines unbeherrschbaren Wasser- bzw. Laugenzutritts ist eines der größten Probleme. Eine Vielzahl von Salzbergwerken ist „abgesoffen“, so auch die Schachtanlage Asse I.

Der Geologe Prof. Dr. Carls aus Salzdahlum hat im Dezember 2010 und erneut im Dezember 2012 einen Vorschlag gemacht, wie versucht werden könnte, den Eintritt dieses Notfalls hinauszuzögern, um den Müll bergen zu können. Trotz fehlender Alternativen lehnte das BfS den Vorschlag ab, genauso wie den von der WAAG geforderten internationalen Experten-Workshop unter Einbeziehung von Herrn Carls. Dabei ist das Einholen von internationalem Expertenwissen in Katastrophenfällen bzw. zu deren Vermeidung üblich.

Die Vizepräsidentin des BfS lehnte den Experten-Workshop mit dem „Argument“ ab, jetzt wolle man doch erst einmal anfangen zu arbeiten. Hört sich gut an, aber da erst 2033 mit der Rückholung begonnen werden soll, bringen Vorbereitungsarbeiten nichts, wenn die Grube vor der eigentlichen Rückholung absäuft.
Bei einer anderen Gelegenheit sagte ein Vertreter des BfS, dass eine solche Expertenveranstaltung keinen Sinn ergäbe, da das Deckgebirge noch gar nicht bekannt sei. Stellt sich die Frage, was das BfS in fast fünf Jahren Betreiberschaft unternommen hat, um die Kenntnisse zu verbessern.

Zu 3: Warum gibt es keine Regeln für die Gefahrenabwehr?

Das Atomgesetz besagt seit Verabschiedung der „Lex Asse“, dass die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen ist. Die Stilllegung soll nach der Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Außerdem sind Beispiele für Abbruchkriterien aufgeführt. Vor der Entscheidung über eine andere Schließungsoption ist der Bundestag zu informieren und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, „sofern kein sofortiges Handeln erforderlich ist“.

Wenn sofortiges Handeln erforderlich ist, kann das BfS „Maßnahmen der Gefahrenabwehr“ ergreifen. An-ders als beim Abbruch der Rückholung kann das BfS nach der jetzigen Rechtslage selbst definieren, wann eine Situation eingetreten ist, die es als Notfall betrachtet und welche Maßnahmen es als notwendig ansieht.

Es gibt dazu nicht nur kein Regelwerk, das BfS ist dazu auch im Alleingang befugt: Information bzw. Beteiligung einer anderen staatlichen Stelle ist nicht erforderlich. Auch nachträglich müsste diese Maßnahme lt. Gesetz nicht genehmigt bzw. deren Notwendigkeit gerechtfertigt werden.

Die WAAG hat auf diese fehlende Regelung bzw. das fehlende „Vier-Augen-Prinzip“ bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen, und nach Verabschiedung des Gesetzes die Bundestagsfraktionen aufgefordert, hierzu eine Nachbesserung der Lex Asse vorzunehmen.

Auch die Entsorgungs- und die Strahlenschutzkommission (beides Beratungsgremien im Auftrag des Bundesumweltministeriums) empfehlen in Ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 11.7.13 u.a. „Kriterien für das Auslösen des Notfalls“ festzulegen.

Zu 4: Warum wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht über die beabsichtigten Betonier-arbeiten vor den Einlagerungskammern informiert?

Wieso wurde die Hälfte der „Asse-Einblicke“ dem Großprojekt „Olympische Spiele in London“ gewidmet, und nicht über die Planungen berichtet, vor den Einlagerungskammern zu betonieren. Selbst die Begleitgruppe wurde nicht rechtzeitig und umfassend informiert. Sie moniert, dass das BfS zugesagt hatte, mit den Arbeiten zu warten bis die Rückholungsplanung vorliegt.

  • Wir fordern, dass das BfS die Bevölkerung kurzfristig in einer öffentlichen Veranstaltung informiert. Mehr dazu im Extra-Info oder auf waagwf.wordpress.com

„Vertrauen zurück gewinnen“ geht anders!

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Quelle: Flugblatt WAAG, August 2013