Rückbau des AKW Neckarwestheim ohne Bürgerbeteiligung

Der Energieversorger EnBW hat vor einigen Wochen den Antrag für den ersten Rückbauschritt des stillgelegten Atomkraftwerks Neckarwestheim I beim Landesumweltministerium eingereicht. Nun wird am 4. Juli 2013 ein „Scoping-Termin“ im Umweltministerium stattfinden – trotz möglicher Bürgerbeteiligung ohne die Initiativen vor Ort.

Während des geplanten Treffens sollen zusammen mit der EnBW Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erörtert werden. Obwohl die „Atomrechtliche Verfahrensverordnung“ ausdrücklich die Hinzuziehung „Dritter“ erlaubt, sind die örtlichen Bürgerinitiativen nicht zu diesem Termin eingeladen worden.

„Nur wenn dort strenge Prüfkriterien vereinbart werden, ist gewährleistet, dass die UVP nicht zum zahnlosen Tiger verkommt“, warnt der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN).

Es passe nicht zur „Politik des Gehörtwerdens“ der Landesregierung, dass langjährige kritische Akteure vor Ort nicht an dem Prozess des Rückbaus des AKW in Neckarwestheim beteiligt werden. Zu Bürgernähe und Transparenz gehöre auch, den Widerstand vor Ort einzubinden. Auch eine zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Öffentlichkeitsbeteiligung würde die Teilnahme am Scoping-Termin nicht ersetzen können.

Beim BBMN bestehe eine Arbeitsgruppe, die sich ausdrücklich mit dem Thema Rückbau befassen will. Die Kritiker haben nun den Leiter der Atomaufsicht im Umweltministerium Baden-Württemberg, Gerrit Niehaus, angeschrieben und um die Zusendung einer Einladung angefragt.

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Quelle: BBMN, 18.06.2013