Gerichtliches Nachspiel für Castor-Transport nach Lubmin

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber unaufhörlich. So kommt es zu der absurden Situation, dass sich eine Aktivistin aus dem Raum Uelzen am 28. Oktober vor dem Amtsgericht in Ludwigslust wegen angeblicher Nötigung verantworten muss, für ein Ereignis, das fast vier Jahre zurückliegt: ein Atommülltransport in das Zwischenlager Nord bei Greifswald-Lubmin.

17.12.2010 - Castor-Stopp bei Ludwigslust

17.12.2010 - Castor-Stopp bei Ludwigslust

Es handelte sich um einen Transportzug mit vier Castorbehältern aus dem südfranzösischen Kernforschungszentrum Cadarache, wo 2500 Brennstäbe aus einem stillgelegten Forschungsreaktor in Karlsruhe sowie aus dem ehemals atomgetriebenen Forschungsschiff Otto Hahn aufbewahrt wurden. Dieser startete am 14. Dezember 2010 und erreichte Lubmin am 16. Dezember 2010.

Bei Ludwigslust befanden sich Demonstranten auf und neben den Gleisen und stoppten den „Winter-Castor“. Die Betroffene erinnert sich: Bremer Polizeibeamte, die den Transport begleiteten, sprangen aus dem Zug und kesselten die Schar der Demonstranten auf der Bahnböschung ein. Die Staatsjustiz versendete daraufhin 21 Strafbefehle. Absurd sei, so die Angeklagte, dass bei einem weiteren Atommülltransport zwei Monate später ein vergleichbare Aktionen als „Ordnungswidrigkeit“ eingestuft und geräuschlos abgewickelt wurden: die Demonstranten mussten 25 Euro für die Einstellung zahlen.

Der Prozess (Aktenzeichen 112 Js 30074/11, Geschäftsnummer 14 Cs 41/12) beginnt am 28.10. um 9:30 Uhr vor dem Amtsgericht in der Käthe-Kollwitzstraße in Ludwigslust. Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg unterstützt die Betroffene.

[sf url=http://www.graswurzel.tv/videos/mov/2010_12_16_lubmin_castor.mov]

  • Erfolg für AtomkraftgegnerInnen vor Gericht: AktivistInnen müssen nicht für Polizei-Einsatz beim Lubmin-CASTOR zahlen
    17. Dezember 2013 – Die beiden AktivistInnen, die im Dezember 2010 mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Lubmin protestiert hatten, müssen nicht für den Polizeieinsatz zahlen. Heute hob das Verwaltungsgericht Schleswig die entsprechenden Gebührenbescheide der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt auf. Die Bundespolizei hatte von den beiden AtomkraftgegnerInnen zusammen 8.429 Euro gefordert, als Ausgleich für die Kosten, die angeblich durch den Polizeieinsatz entstanden sind.

Quelle (Auszug): PE bi-luechow-dannenberg.de; 23.10.2014