AKW Neckarwestheim: Erneut Anstieg der Strahlung

Schon zum zweiten Mal während der letzten 14 Tage sind im Atomkraftwerk Neckarwestheim die Abgabewerte für Radioaktivität deutlich erhöht gewesen. Wenn auch gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten wurden, so erfüllen beide Ereignisse AtomkraftgegnerInnen mit Sorge.

AKW Neckarwestheim-2: Radioaktivität in der Abluft; Grafik: http://netzfrauen.org

AKW Neckarwestheim-2: Radioaktivität in der Abluft; Grafik: http://netzfrauen.org

Das erste Mal stieg die Strahlung am 27. Oktober um 0 Uhr auf das über zwanzigfache des Üblichen auf 7,2 Milliarden Becquerel/Stunde an. Das zweite Mal war ein ähnlicher Anstieg sogar auf 7,9 Milliarden Becquerel/Stunde am 07.11.13 um 13 Uhr zu beobachten, berichtet der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN). Während dem 25.10.13 bis 09.11.2013 war der Reaktor wegen eines defekten Brennelementes abgeschaltet gewesen.

„Vermutlich hat das defekte Brennelement den Primärkreislauf und letztendlich auch die Abluft kontaminiert“, so die Atomkraftgegner in einer Presseerklärung. „Wenn auch gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten wurden, so erfüllen beide Ereignisse uns Bürgerinitiativen mit Sorge. Jede Freisetzung von Radioaktivität ist eine Belastung der Umwelt und erhöht das schon bestehende Strahlenniveau in der Umwelt. Außerdem beziehen sich die veröffentlichten Werte nur auf die Freisetzung von radioaktiven Edelgasen.“

Offen bleibe, ob noch andere radioaktive Partikel, etwa Alphastrahler, während der beiden Emissionsspitzen vom Luftstrom mitgerissen wurden. Eingeatmet oder verschluckt kann schon ein kleines Alphateilchen zum Tod führen. Alphastrahler werden aber bei der
Edelgasmessung nicht erfasst. Die Messung von Alphastrahlern erfolgt nach der kerntechnischen Regel KTA 1503.1, in dem festgelegt ist, dass zum Nachweis von Alphastrahlern vierteljährlich Mischproben aus Schwebstofffiltern ausgemessen werden, durch die ein Teilluftstrom der Abluft geleitet wird. Der Teilluftstrom sollte ein tausendstel der gesamten Abluft nicht unterschreiten. Im Umkehrschluss heißt das, dass 99,9 % der Abluft nicht auf Alphastrahler untersucht werden muss.

„Von daher darf jetzt keine Entwarnung gegeben werden“, fordern die Aktivisten. „Es ist wieder deutlich geworden: Atomkraftwerke sind keine geschlossenen Systeme. Auch im Normalbetrieb und bei Reparaturen wird Strahlung frei. Nicht alles kann lückenlos gemessen werden!“

Neckarwestheim II stand während der Revision vom 21.09.13 bis 12.10.13 und während des Austausches des defekten Brennelementes vom 25.10.13 bis 09.11.13 still. Das sind 38 Tage. In dieser Zeit sind die Lichter nicht ausgegangen. Die Stromversorgung Baden-Württembergs war gesichert. Damit ist nach Ansicht der Kritiker belegt: Das Atomkraftwerk Neckarwestheim ist unnötig und muss sofort abgeschaltet werden.

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Quelle (Auszug): Presseinformation des Bundes der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V., 10.11.2013