Schweiz: AKW Mühleberg wird stillgelegt – aber nicht sofort

Die Berner Kantonsregierung will der Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative „Mühleberg vom Netz“ zusammen mit einem Gegenvorschlag zur Abstimmung vorlegen. Der Gegenvorschlag sieht vor, das AKW Mühleberg nicht per sofort, sondern nach einer definierten Frist ausser Betrieb zu nehmen. Die IAEA bescheinigt dem Reaktor „Betriebssicherheit“.

Eine konkrete Jahreszahl für den Ausstieg will die Regierung nicht festlegen, als spätestmöglicher Termin gelte aber das Jahr 2022, also 50 Jahre nach der Inbetriebnahme des Atomkraftwerks. Bis dahin will auch die Betreiberin BKW das AKW noch nutzen. Es handelt sich allerdings erstmals in der Schweiz um einen konkreten Ausstiegstermin für ein bestehendes AKW.

Die Volksinitiative „Mühleberg vom Netz“ hatte 16.000 Unterschriften gesammelt und fordert, dass der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär des Energiekonzerns BKW dafür sorgt, dass das AKW Mühleberg sofort ausser Betrieb nimmt. Der Berner Regierungsrat liess die Initiative prüfen und kam zum Schluss, dass sie kein höheres Recht verletzt und durchführbar ist.

Die Regierung will ihren Gegenvorschlag, der aus Gründen der Versorgungssicherheit das AKW weiter am Netz belassen will, bis januar 2013 ausarbeiten und dann gemeinsam mit dem Vorschlag der sofortigen Abschaltung dem Stimmvolk vorlegen.

Unterdessen attestiert die Internationalen Atomenergie Agentur (IAEA) dem alten Reaktor die „betriebliche Sicherheit „. Das Operational Safety Review Team (OSART) der IAEA habe allerdings nach einem zwischen dem 8. und dem 25. Oktober 2012 stattfindenden Besuch 21 verschiedene Empfehlungen und Vorschläge abgegeben, wie die betriebliche Sicherheit weiter erhöht werden könne. Die Empfehlungen beträfen die Bereiche Management, Organisation, Administration und Ausbildung, Instandhaltung, Betrieb und -erfahrung, Langzeitbetrieb, technischer Support, Chemie und Strahlenschutz sowie die Notfallplanung. Der Betreiber will die Empfehlungen prüfen und „geeignete Massnahmen“ ableiten.

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Quelle (Auszug): basellandschaftlichezeitung.ch, 19.10.2012; finanzen.ch, 25.10.2012