Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich

Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich befindet sich nordwestlich von Koblenz nahe der Stadt Mülheim-Kärlich am linken Rheinufer. Wegen eines fehlerhaften Baugenehmigungsverfahrens wurde der Meiler am 9. September 1988, nur ein Jahr nach Beginn des Leistungsbetriebs, zwangsabgeschaltet.

Die Anlage war umstritten, weil sie im erdbebengefährdeten Neuwieder Becken liegt. Wegen dieser Gefährdung wurde das Reaktorgebäude ohne neues Baugenehmigungsverfahren 70 Meter vom ursprünglich geplanten Standort entfernt errichtet. Wegen dieses Fehlers im Verfahren musste das AKW im September 1988 nach knapp zwei Jahren im Probe- und genau 100 Tagen im Regelbetrieb aufgrund einer richterlichen Entscheidung abgeschaltet werden. Die Mainzer Landesregierung hatte unter Ministerpräsident Helmut Kohl der RWE durch zu geringe Auflagen bzw. Verstöße gegen das Atomgesetz den Bau des Kraftwerks ermöglicht.

Technik

  • Baufirma: Konsortium Deutsche Babcock (Reaktorsystem)/ABB
  • Typ: Druckwasserreaktor, 4. Generation
  • Nennleistung (elektrisch): 1302 MW
  • Lagerkapazität: 362 Brennelemente
  • Höhe des Kühlturms: 162 Meter
  • Höhe des Abluftkamins: 161,5 Meter
  • Baukosten: 7 Milliarden D-Mark (3,58 Milliarden Euro)
  • Kosten des Rückbaus: rund 725 Millionen Euro

Chronik

Ende der 1960er Jahre

  • Die Planungen für ein Atomkraftwerk im Raum Koblenz begannen. Neben Mülheim-Kärlich waren auch Bad Breisig und Neuwied als mögliche Standorte im Gespräch.

1975

  • Baubeginn

1980

  • Das Bundesverfassungsgericht entschied nach einer AnwohnerInnenklage am 6. Februar 1980, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie mit dem Grundgesetz vereinbar sei, und wies eine Verfassungsbeschwerde zum Genehmigungsverfahren ab.

1986

  • 1. März – Inbetriebnahme
  • 14. März – Erste Stromproduktion

1987

  • 1. August 1987 – Kommerzieller Betriebsbeginn

1988

  • Am 9. September 1988 wurde das AKW wegen eines fehlerhaften Baugenehmigungsverfahrens auf richterliche Veranlassung vom Netz genommen.

1990

  • Die rheinland-pfälzische Landesregierung erteilt eine veränderte Baugenehmigung.

1995

  • Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hebt die veränderte Baugenehmigung wieder auf.

1998

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entscheidet in letzter Instanz die Rechtmäßigkeit, die veränderte Baugenehmigung wieder aufzuheben.
  • Das Kraftwerk wird weiter betriebsbereit gehalten.

2001

  • Mit der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen über den weiteren Betrieb der Atomkraftwerke (Atom-Konsens) wurde auch das lange juristische Ringen über die Zukunft des AKW Mülheim-Kärlich beendet.
    Aufgrund der kurzen Laufzeit des AKW wurde eine Sonderregelung getroffen: Dem Kraftwerk wurde eine Reststrommenge von 107,25 TWh zugestanden, die nur auf die Kraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf, Gundremmingen B und C sowie bis zu einer Elektrizitätsmenge von 21,45 TWh auf Biblis B übertragen werden durften.
  • Am 12. Juni 2001 wurde der Antrag auf Stilllegung und Abbau (Teil 1) gestellt.

2002

  • Der Kernbrennstoff wird aus dem Reaktor entfernt.

2004

  • Nach Vorlage der ersten Stilllegungsgenehmigung Anfang 2004 wurde mit den Rückbauarbeiten begonnen. Die Turbine, der Generator sowie weitere Bauteile des Maschinenhauses wurden an einen ägyptischen Energieversorger verkauft.

2006

  • Im September 2006 beantragte RWE die Übertragung der Reststrommenge des AKW Mülheim-Kärlich auf den Reaktor Biblis A.

2007

  • Im März 2007 beantragte der Betreiber Vattenfall, die Reststrommenge des RWE-AKW Mülheim-Kärlich auf das AKW Brunsbüttel zu übertragen.
  • Das Bundesumweltministerium lehnt den Vattenfall-Antrag aus März 2007 ab.
  • Der RWE-Antrag aus Sept. 2006 wirde im Mai 2007 vom Bundesumweltministerium abgelehnt.

2008

  • Eine Klage der RWE gegen den Ablehnungsbescheid des BMU von Mai 2007 scheitert Ende Februar 2008 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
  • Vattenfall scheiterte mit einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid des BMU im Januar 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, die Revision wurde aber zugelassen.

2009

  • Die Revision in der Klage um die Reststrommengen-Übetragung Mühlheim-Kärlich – Biblis A wurde am 26. März 2009 durch das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt.

Koordinaten

50.408518

7.487183