Endlagerkommission: Fehlstart!

Heute nimmt die Endlagerkommission die Arbeit auf. Sie ist Teil des Standortauswahlgesetzes, das suggeriert, die Endlagersuche werde neu gestartet. Statt wirklich einen Schlussstrich unter die Tricks, Lügen und Verdrehungen der letzen drei Jahrzehnte zu ziehen, bleibt Gorleben als Standort gesetzt. Durch das Gesetz und das Beteiligungsverfahren – die Endlagersuchkommission – sollen Umweltverbände eingebunden werden, um Gorleben im Nachhinein zu legitimieren. Welch Zeitverschwendung, dass nun zwei Jahre lang offen und versteckt über einen Standort gestritten wird, statt eine umfassende Atommülldebatte einzuleiten! Wir protestieren heute in Berlin und Gorleben gegen das Mitmachtheater. Wir lassen uns nicht an die Kette legen. Bisher wurden unter Tage und über Tage Fakten geschaffen, jetzt wird Gorleben in der Kommission weiter gebaut. Das sind die Bauteile des Gorleben-Puzzles:

Standortauswahlgesetz schleppt Gorleben fort

Mit einem klaren Votum gegen Gorleben als nukleares Endlager schloss die Erklärung von SPD, Grünen und Linken im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Gorleben. Die Verfahrenstricks und die geologischen Defizite ließen nur den Schluss zu, dass Gorleben „delegitimiert“ sei.
Das neue Standortauswahlgesetz (StandAG) fand dennoch die Zustimmung durch SPD und Grüne. Gorleben wird als einziger möglicher Standort gesetzt, obwohl gerade die 35 Jahre Lug und Trug um den Salzstock der Auslöser für den angeblichen Neustart der Endlagersuche für „insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle“ sein sollte.

Als wäre das nicht genug. Das fortgesetzte Spiel mit gezinkten Karten um Gorleben findet kein Ende. Hier sind die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle

Diese Bestimmungen sind die gegenwärtige bestimmende Grundlage für die Endlagersuche. In ihnen wird auf zwei geologische Barrieren verzichtet, stattdessen soll die Abschirmung der nuklearen Abfälle durch den „einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ gewährleistet werden. Diese Bestimmungen sind offen und versteckt aus den schlechten geologischen Befunden in Gorleben abgeleitet. Sie wurden unter Sigmar Gabriel (SPD) erarbeitet und unter Norbert Röttgen (CDU) fort geschrieben.

Planfeststellungsantrag 1977

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) – die Vorläuferbehörde des Bundesamtes für Strahlenschutz – stellte im Juli 1977 den Antrag, in Gorleben als Teil eines nuklearen Entsorgungszentrums mit Wiederaufarbeitungsanlage, Brennelementefabrik ein Endlager zu errichten. Das atomrechtliche Verfahren wurde nie eröffnet, aber die Landesbehörden fertigten bis 2010 Jahresberichte an und schufen eine Aktenlage pro Gorleben. Der Bund als Antragsteller weigert sich, diesen Antrag zurückzuziehen, das Land hat ihn nicht zurückgewiesen.

Rahmenbetriebsplan 1983

Der Ausbau des „Erkundungsbergwerks“ folgte nicht auf der Basis des Atomrechts – mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagerechten. Nein, es wurde auf der Basis des Bergrechts vollzogen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat jetzt die Genehmigung zurückgezogen, aber der Bund weigert sich, diesen Antrag zurückzuziehen, obwohl es im StandAG heißt, die Erkundung in Gorleben sei beendet. Altmaier hatte gegen die Entscheidung Stefan Wenzels Rechtmittel einlegt. Barbara Hendricks (SPD) hat diese zurück genommen. Ganz erledigt hat sich die Sache damit nicht, denn es gibt einen sogenannten Offenhaltungsbetrieb unter Tage.

Veränderungssperre

Noch krasser ist jedoch das Festhalten an der sogenannten Veränderungssperre im Raum Gorleben. An allen anderen potentiellen Standorten könnten derzeit durch den Bau von Kavernen, Bohrungen für die Gewinnung von Erdöl oder Erdgas Tatsachen geschaffen werden, die eine Endlagerung radioaktiver Abfälle ausschließen oder erschweren.

Isibel 2005

Im Rahmen der Isibel-Studie stellte die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) 2005 lapidar fest:“Trotz der noch nicht abgeschlossenen Erkundung des Erkundungsbereiches 1 (EB 1) kann nach den bisherigen Untersuchungen festgestellt werden, dass aus geowissenschaftlicher Sicht keine Erkenntnisse aus dem Salinar gegen die langzeitsicherheitliche Eignung des Salzstocks Gorleben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorliegen.“ Die Behörde, die dem Wirtschaftsministerium untersteht, favorisiert von Beginn an Salz als Endlagermedium und Gorleben als Standort.

Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben

Für 8 966 950,57 Euro beauftragte der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) das gleiche Konsortium, das die Isibel-Studie zu verantworten hatte, erweitert um andere Forschungsgruppen, die sich für Gorleben stark gemacht haben, mit einer „vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben“. Diese wurde zwar ohne eine Eignungsprognose beendet, aber ist Teil der „Aktenlage“ pro Gorleben. Einzelergebnisse wurden längst veröffentlicht.

Nukleare Infrastruktur

Im StandAG heißt es auch, „der Umstand, dass für den Standort Gorleben bereits Infrastruktur für die Erkundung geschaffen ist“, dürfe nicht in eine vergleichende Bewertung einfließen. Unterschlagen wird, dass mit der Castor-Halle und der Pilotkonditionierungsanlage (PKA) bereits eine nukleare Infrastruktur geschaffen wurde, die es in dieser Form nirgendwo anders gibt. Insbesondere die PKA ist das „Missing Link“ zwischen Lagerung des hochradioaktiven Mülls und der möglichen Einlagerung in ein Endlager, weil dort Brennelemente zerschnitten und Abfälle für die Endlagerung neu verpackt werden könnten. Die PKA, die in den 90er Jahren errichtet wurde, entspricht jedoch nicht mehr den Genehmigungsvoraussetzungen. Mit einer Unterschriftenaktion soll der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) aufgefordert werden, die PKA stillzulegen.

httpv://www.youtube.com/watch?v=r2Xj_TcGc-g

Quelle: bi-luechow-dannenberg.de, 22.05.2014