Europäische Kraftwerke sind kaum gegen äußere Einwirkungen geschützt

Heute trafen sich Staats- und Regierungschefs aus 53 Ländern zum Nukleargipfel in Den Haag. Ein Thema war dabei auch die unzureichende Sicherung europäischer Atomkraftwerke gegen Bedrohungen wie Terroranschläge, Diebstahl von radioaktivem Material oder Flugzeugabstürze.

Dass Terroristen an radioaktives Material gelangen könnten, um eine so genannte „schmutzige Bombe“ zu bauen oder durch einen Angriff auf ein Atomkraftwerk einen GAU auszulösen, ist nur eines von vielen Schreckensszenarien, das die internationale Staatengemeinschaft umtreiben sollte. Doch es braucht nicht mal Terror: Die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) kommt mit den sog. „Stresstests“ zu dem Ergebnis, dass fast alle europäischen Atomkraftwerke nicht ausreichend gegen Hochwasser oder Erdbeben geschützt sind.

Die Bundesregierung liess in einer in den USA beauftragten Studie klären, wie hiesige Anlagen besser gegen terroristische Anschläge zu schützen seien. DIe Empfehlungen: Wände der Reaktorblöcke mit bis zu drei Meter dickem Zusatzbeton verstärken, Stahlnetze gegen Flugzeuge aufspannen und Vernebelungsanlagen installieren. Letzteres ist teilweise in Deutschland geschehen – doch die Wirksamkeit der Nebelkanonen ist bei automatisch gesteuerten Flugzeugen zu bezweifeln. Realistischer ist wohl die Idee der Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit: Passagiermaschinen sollen mit einer Spezialelektronik ausgerüstet werden, die ein Flugzeug automatisch umleiten könnte, sobald es sich einer Atomanlage nähert. Zum Stand der Entwicklung gibt es von offizieller Seite aus jedoch keine Antwort.

„Wer den Nuklearterrorismus bekämpfen will, muss sich gleichzeitig für den sofortigen Atomausstieg einsetzen“, meint Udo Buchholz, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz.

  • Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg
    11. März 2014 – Panzerbrechende Waffen in Händen von Terrorristen – ein Albtraum für die Betreiber von Atomkraftwerken. Solche Szenarien wurden daher tot geschwiegen. Spätestens seit den Bürgerkriegen in Nordafrika und Syrien geht das nicht mehr, denn viele Anlagen sind gefährdet. Modernste Waffen gehören inzwischen zum Arsenal von Terroristen. Das hat erstmals das Oberverwaltungsgericht Schleswig festgestellt und die Genehmigung für das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel für rechtswidrig erklärt.
  • Deutschland ist nicht auf Atomunfälle vorbereitet
    6. März 2014 – Deutschland ist auch drei Jahre nach dem Beginn der Katastrophe von Fukushima nicht ausreichend auf einen Atomunfall vorbereitet. Auch die Expertenkommission für Katastrophenschutz des Bundesinnenministeriums (BMI) gibt diese Tatsache zu. Atomkraftgegner fordern umgehend Konsequenzen.
  • Innenministerkonferenz: Drastische Ausweitung des Schutzes bei Atom-Katastrophen gefordert
    4. Dezember 2013 – Seit 1 ½ Jahren bemühen sich Bürgerinitiativen und Verbände um einen konstruktiven Dialog mit den Innenministern über die notwendigen drastischen Konsequenzen aus der Fukushima-Katastrophe für den Katastrophenschutz in Deutschland. Bisher ohne Erfolg. Auch auf der diesjährigen Herbsttagung der Innenminister spielt der Katastrophenschutz nur eine marginale Rolle. Atomkraftgegner haben aus diesem Anlass protestiert.
  • Weiterhin kein Terrorschutz für AKW Neckarwestheim
    23. Oktober 2013 – Das Vorhaben, sämtliche Atomkraftwerke in Baden-Württemberg besser vor Terrorpiloten zu schützen, verzögert sich. Um denen die Sicht “zu vernebeln”, sollen Anlagen mit “Blitznebel” installiert werden. Doch das Atomkraftwerk Neckarwestheim bleibt vorerst schutzlos.
  • Kein AKW gegen Flugzeugabstürze geschützt
    11. Juli 2013 – Kein deutsches Atomkraftwerk ist umfassend gegen den Absturz eines mittelgroßen Flugzeuges ausgelegt. Bei der Errichtung der deutschen Atomkraftwerke hat man den Flugzeugabsturz nicht wie andere Auslegungsstörfälle – z.B. Bruch von Hauptkühlmittelleitungen, Erdbeben und Hochwasser – umfassend betrachtet, sondern man hat sich mit punktuellen Schutzmaßnahmen zufrieden gegeben. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das ausgestrahlt in Auftrag gegeben hatte.

Quelle (Auszug): gmx.ch, shortnews.de; 24.03.2014