Brennelementesteuer muss ausgebaut werden

Heute zweifelte das Hamburger Finanzgericht an der Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer und verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof. Nur wenn die SPD in den Koalitionsverhandlungen nicht nachgibt, kann es ein Stück mehr Kostengerechtigkeit in der Stromproduktion geben, meinen Atomkraftgegner.

Die Europarichter sollen die Klage der Energiekonzerne nun prüfen. Die Hamburger Richter haben laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ Zweifel daran geäußert, dass die Steuer mit dem Europarecht vereinbar ist. Schon im Januar hatte das Finanzgericht auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer gehabt und eine andere Klage gegen die Abgabe den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vorgelegt. Das Stuttgarter Finanzgericht wies im Gegensatz eine Klage gegen die Brennelementesteuer ab.

„Mit Atomkraftwerke können überhaupt nur dann Gewinne erzielt werden, wenn ein Großteil der Folgekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt wird. Die Brennelementesteuer ist der Versuch, zumindest einen Teil dieser Kosten bei den AKW-Betreibern einzutreiben“, so Jochen Stay von der Anti-Atom-Organisation ausgestrahlt.

Der Abriss der Reaktoren, die eingeschränkte Haftpflichtversicherung bei einem schweren Störfall, der Umgang mit dem Atommüll, die Sanierung der havarierten „Endlager“ Asse und Morsleben – all dies würde den Staat noch zig Milliarden kosten, während die Atomwirtschaft glänzende Gewinne macht. Dass Eon, RWE und Co hartnäckig gegen diese Steuer klagen, zeige, dass die Stromkonzerne sich mit der Energiewende noch längst nicht abgefunden haben, sondern weiter darum kämpfen, mit ihren gefährlichen Atomkraftwerken möglichst viel zu verdienen – auf Kosten der Steuerzahler.

„Gerade weil die AKW-Betreiber so massiv gegen die Brennelementsteuer kämpfen, muss die SPD in den Koalitionsverhandlungen hart bleiben: Die Steuer darf auf keinen Fall 2016 auslaufen. Sie muss stattdessen deutlich erhöht werden. Nur so kann es ein bisschen mehr Kostengerechtigkeit geben“, fordert Stay anlässlich der aktuellen Diskussion um die Regierungsbildung.

Die Hamburger Entscheidung betrifft unmittelbar das Atomkraftwerk Emsland, das RWE betreibt. Bereits nach dem ersten Steuerbescheid hatten die Energiekonzerne die Klagen angestrebt und hoffen nun weiter, dass es mit der Vorlage beim Europäischen Gerichtshof zu einer Aussetzung der Steuer kommt – womöglich könnten sogar bereits gezahlte Beträge in Milliarden-Euro-Höhe zurückgefordert werden. Die Brennelementesteuer war im Rahmen der Laufzeitverlängerung im Jahr 2011 eingeführt worden, um den Bund an den zusätzlichen Gewinnen durch den Weiterbetrieb der AKW zu beteiligen. Sobald ein Reaktor Brennelemente austauscht, wird die Steuer fällig.

In den Koalitionsverhandlungen fordert die SPD weiter, die Steuer um 30 Prozent zu erhöhen und die Laufzeit über 2016 hinaus zu verlängern. Die Union lehnt das ab.

  • Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
    18. März 2012 – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 9. März 2012 VII B 171/11 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt. Die Vorinstanz, das Finanzgericht Hamburg hatte im September ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes bejaht und deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben. Atomkraftgegner begrüßen den Beschluss.
  • Brennelementesteuer: Atomkonzerne haben verloren
    13. Januar 2012 – Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe, mit Hilfe der Gewinne aus der Laufzeitverlängerung abgeschöpft werden sollten, sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Finanzgericht Baden-Württemberg. Ein weiterer Rückschlag für die Lobbyisten der Atomenergie in Deutschland, die nun für jeden Brennstab, der in den neun AKW zum Einsatz kommt, Millionen zahlen müssen.

Quellen (Auszug): ausgestrahlt.de, faz.net; 19.11.2013