Studie: Mangelhafte Versicherung von AKW verstösst gegen Europarecht

Rückt das Aus für Atomstrom näher? Eine neue Studie der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) stellt fest, dass indirekte Subventionen für AKW-Betreiber gegen Europarecht verstoßen und deshalb verboten werden müssen. Es geht um die fehlende Haftung der AKW-Betreiber bei schweren Unfällen. Würden die Meiler ausreichend versichert, wäre Strom aus Atomkraftwerken nicht mehr wirtschaftlich. Atomkraftgegner fordern das umgehende Aus für die letzten neun deutschen AKW.

AKW-Blockade in Brokdorf, April 2010

AKW-Blockade in Brokdorf, April 2010

Der oberösterreichischen Landesrat Rudi Anschober (Grüne) hat die Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Untersuchung durch zwei renommierte Rechtsexperten der Uni Linz, Ferdinand Kerschner und Franz Leidenmühler, ist eindeutig:

  • „Die in einigen Mitgliedsstaaten der EU vorgenommenen Haftungsbegrenzungen und -übernahmen zugunsten von AKW-Betreibern stellen staatliche Beihilfen dar, die durch die Begünstigung eines bestimmten Produktionszweiges den zwischenstaatlichen Wettbewerb verfälschen. Sie sind daher grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten.“

Nach Überzeugung vieler Atomgegner könnte das ein entscheidender Hebel zum Durchsetzen eines europaweiten Atomausstieges werden.

„Denn korrekte Haftungssummen und Versicherungen würde bedeuten, dass die Atomenergie völlig unwirtschaftlich wird, das wäre der Einstieg in den Ausstieg“, so Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober.

In Deutschland ist die Haftung bei einem GAU theoretisch unbegrenzt. Aber durch die Beschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der AKW-Betreiber ist sie faktisch sehr gering. Zudem kommt es in Deutschland wegen der Deckungsvorsorgehöchstgrenze von 2,5 Milliarden Euro und der Freistellungsverpflichtung des Bundes zu einer weitgehenden Haftungsübernahme des Staates. Im Falle eines Super-GAU müssten deutsche AKW-Betreiber nur für etwa 0,1% bis 10% der Schadenskosten decken.

  • Dass diese Summe keineswegs der Realität entspricht, zeigen schwere Unfälle in der Vergangenheit: Die Kosten und direkten Verluste der Tschernobyl-Katastrophe von 1986 werden auf etwa 1,37 Billionen Euro geschätzt, nach neuere Berechnungen sogar 4,6 Billionen Euro, so die Studie. Die japanische Kommission für Atomenergie hat den Schaden durch den Unfall des AKW Fukushima vorerst auf 44,9 Milliarden Euro geschätzt. Die kürzlich veröffentlichte Untersuchung der Kosten durch einen GAU in Frankreich wurde auf rund 430 Milliarden Euro beziffert.

Laut der Studie entspricht es der herrschenden juristischen Auffassung, dass Haftungsbeschränkungen und -übernahmen staatliche Beihilfen sein können. Es liege jedenfalls eine Begünstigung durch den Staat vor, so die Studie, da die AKW-Betreiber keine (angemessene) Gegenleistung erbrächten. Dagegen seien die öffentlichen Haushalte potentiell massiv belastet. Im vorliegenden Fall läge deshalb eine Wettbewerbsverzerrung vor. Zum Beispiel würde dadurch eine verstärkte Einbindung erneuerbarer Energiequellen erschwert.

Im Ergebnis müssten alle Atomkraftwerke ausreichend gegen die realistischen Kosten eines GAU versichert werden. Berechnungen der Versicherungsforen Leipzig aus 2011 zufolge würden dann die Strompreise pro Kilowattstunde um 0,14 Euro/kWh bis zu 2,36 Euro/kWh ansteigen. Damit wäre Atomstrom nicht mehr wettbewerbsfähig – und alle Meiler würden aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden.

Als erste Initiative will Anschober eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen, um eine entsprechende Erhebung der Kommission auszulösen. Dazu habe auch jeder Bürger der EU das Recht:

„Wir werden den neuen Hebel in aller Konsequenz nutzen. Wird nun korrekt erhoben und untersucht, dann kann diese Studie die Tür für einen Atomausstieg weit öffnen. Denn klar ist: es liegt keine Notifizierung der Subventionen vor, die Subventionen widersprechen dem Wettbewerbsrecht und sind damit europarechtswidrig“, so Anschober.

Atomkraftgegner fordern die sofortige Einstellung der illegalen Subventionierung des täglichen AKW-Betriebs:

„Atomkraftwerke müssten wie jedes Kraftfahrzeug ausreichend für den Schadensfall versichert sein“, so Jan Becker von contrAtom. „Dass diese fehlende Schadensvorsorge als indirekte Subvention durch den Staat rechtswidrig ist, ist ein Grund mehr, den Betrieb der letzten neun Meiler in Deutschland umgehend zu beenden. Da das Ergebnis der Studie alle Länder Europas betrifft, muss jetzt mit einer Welle der Stilllegungen begonnen werden.“

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Quellen (Auszug): anschober.at, de.paperblog.com; 14.02.2013