Vier Prozesse gegen AtomkraftgegnerInnen in Potsdam in nur zwei Tagen

Am Amtsgericht Potsdam stehen am Mittwoch den 19.12.2012 und am Donnerstag den 20.12.2012 gleich fünf Prozesse gegen politische AktivistInnen an. In vier von fünf Fällen geht es um Protest gegen Atomkraft.

Seit einiger Zeit ist das Amtsgericht Potsdam für alle im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei verfolgten Ordnungswidrigkeiten zuständig. Egal ob in Kempten oder Flensburg: Wem vorgeworfen wird, sich an Schienensitzblockade beteiligt zu haben oder unbefugt das Bahnhofsdach erklettert zu haben, der oder die muss bis nach Potsdam fahren, um für die eigenen Rechte einzutreten. Dementsprechend nehmen Amtsgericht Potsdam und insbesondere die Richerinnen Ahle und von Bülow eine ganz besondere Rolle in der Kriminalisierung von politischem Widerstand ein.

Im vergangenen Jahr wurden vor dem Amstgericht Potsdam bereits Sitzblockaden bei Lubmin, Kletteraktionen im Wendland und Schienenaktionen bei Göttingen verhandelt. In den nächsten Tagen kommt es nun gleich zu fünf weiteren Verhandlungen:

Am 19.12.2012 um 13.00 Uhr wird ein Prozess fortgesetzt, der am 10.12.2012 begann und in dem es um drei Kletteraktionen geht. Der Betroffenen wird vorgeworfen gegen die Eisenbahn-Bau-und-Betriebsiordnung EBO verstoßen zu haben indem sie eine Kletteraktion gegen Nazis auf dem Bahnhofsdach des Lüneburger Bahnhofs und Kletteraktionen an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg gegen Atomtransporte durchgeführt hatte. Bericht zum ersten Verhandlungstag

Am 20.12.2012, ebenfalls um 13.00 Uhr, wird gegen einen Robin Wood Aktivisten verhandelt, der sich 2008 anlässlich des Castortransportes mit einem Transparent von einer Brücke abgeseilt hatte. Hintergrund

Außerdem sind ebenfalls für den 20.12.2012 um 13.30, 13:40 und 13:50 gleich drei Prozesse gegen einen Aktivisten angesetzt. Es geht bei ihm um die gleichen Vorwürfe wie im Prozess vom 10. bzw.19.12. Einziger Unterschied: Die Verfahren wurden nicht zu einem Verfahren verbunden, sondern werden einzeln verhandelt.

„Das Gericht setzt zur Verhandlung jeweils zehn Minuten an- mit einem fairen Verfahren und einer ordentlichen Beweisaufnahme können wir hier nicht rechnen. Es wirkt vielmehr, als solle der unbequeme politische Protest möglichst schnell vom Tisch gewischt werden. Das werden die widerständigen Betroffenen hoffentlich nicht mit sich machen lassen!“ so eine Unterstützerin.