E.ON will Schadensersatz für Atomausstieg

Der Energiekonzern E.ON will mehrere Milliarden Euro Schadensersatz von der Bundesregierung einklagen, weil im Zuge des Atomausstiegs mehrere Atomkraftwerke abgeschaltet werden mussten. Atomkraftgegner fordern den Konzern auf, Schadensersatz an die Menschenheit für die Produktion von hochgefährlichem Atommüll zu leisten.

E.ON-Chef Johannes Teyssen gibt sich zuversichtlich, was die Perspektiven für eine Entschädigung seines Unternehmens wegen des Atomausstiegs angeht. Von der Bundesregierung will der Stromanbieter jedenfalls Zahlungen in Milliardenhöhe verlangen, um damit die finanziellen Schäden auszugleichen, die EON durch den Atomausstieg zu erwarten hat. E.on ist mit den AKW Isar 1 und Unterweser von den geplanten Stilllegungen betroffen. Zudem ist das Unternehmen zu 50 Prozent an Krümmel beteiligt.

„Wir reden über substantielle wirtschaftliche Interessen. Es wird um einige Milliarden Euro Schadenersatz gehen“, sagte Eon-Vorstandschef Johanes Teyssen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Auch gegen die Brennelementesteuer geht der Konzern vor und sieht große Chancen die Transfers zu kippen. Er sei zuversichtlich, dass E.ON die Steuer mit einigen Prozent Zinsen zurückbekommen würden. Der Kurs, Stellen abzubauen und Unternehmenssitze zu schließen, werde aber weitergeführt.

E.ON hatte gegen den Atomausstieg und die Brennelementesteuer Klage eingelegt. Die Prüfung rechtlicher Schritte „sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig“. Die Energiekonzerne E.ON, EnBW, Vattenfall und RWE klagen gegen das Ausstiegs-Gesetz, weil sie die Reststrommengen, die ihnen Rot-Grün mit dem Atomkonsens 2001 zugesichert hatte, als ihr Eigentum ansehen – und nun mit deren Wegfallen eine Entschädigung fordern. Rechtsexperten bezweifeln, dass das relativ schnell formulierte neue Ausstiegsgesetz ausreichend gut begründet sei, dass es einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht standhält. Problematisch könnte sein, dass die Ausstiegstermine für die Reaktoren willkürlich erscheinen.

Unabhängig zum Atomausstiegsgesetz reichten die Energiekonzerne RWE und E.ON im Juni 2011 Klage gegen die am 01. Januar 2011 eingeführte Kernbrennstoffsteuer ein. Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 wird der Verbrauch von Kernbrennstoff nach § 2 Kernbrennstoffgesetz, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird, besteuert. Die Steuer setzt an der Masse des Kernbrennstoffs an und entsteht, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Damit sollen ein Teil der Gewinne durch längere AKW-Laufzeiten abgeschöpft und jährlich 2,3 Milliarden Euro für die Staatskasse eingebracht werden. Nach der Abschaltung der ältesten Reaktoren verbleiben geschätzt 1,3 Milliarden Euro Staatseinnahmen. Im September 2011 konnten die Energiekonzerne vor dem Finanzgericht Hamburg einen ersten Erfolg erzielen: die Verfassungsmäßigkeit der Sonderabgabe wurde angezweifelt und die grundsätzliche Bedeutung der Beschwerde anerkannt und damit beim Bundesfinanzhof zugelassen. Nach Ansicht des 4. Senats hat der Bund wahrscheinlich gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchsteuer handele, so der SPIEGEL. Zudem sei zweifelhaft, ob der Bund eine neue im Grundgesetz nicht vorgesehene Steuer erfinden dürfe.

Atomkraftgegner fordern von dem Atomkonzern, für das Verbrechen an der Menschenheit zu zahlen, das mit jedem weiteren Betriebstag seiner noch in Betrieb befindlichen Atommeiler in Brokdorf, Isar-2, Grafenrheinfeld oder Grohnde begangen wird.

„E.ON verdient Milliarden mit alten Atomkraftwerken und schert sich nicht um den Jahrtausende tödlich strahlenden Abfall, der mit jedem Betriebstag wächst“, so Jan Becker von contrAtom. „Wir fordern den Konzern auf, Schadensersatz an kommende Generationen zu entrichten. Denen wird ein Problem aufgebürdet, das nicht gelöst werden kann.“

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Quelle (Auszug): sueddeutsche.de, klimaretter.info, spiegel.de, wikipedia.org; 19.10.2011