Endlager Morsleben stabilisiert – massive Kritik am Stilllegungskonzept

Der Einsturz des „vergessenen Endlagers“ ERAM in Morsleben, Sachsen-Anhalt ist nach Auskunft des Bundesamt für Strahlenschutz verhindert. Man habe 27 Hohlräume mit Beton aufgefüllt, um die künftige Standsicherheit zu gewährleisten. Atomkraftgegner sehen die Option der Rückholbarkeit des Mülls gefährdet.

Seit 2003 haben nach Auskunft des BfS Spezialisten der Behörde die 27 Hohlräume mit fast einer Million Kubikmeter Salzbeton gefüllt. Damit sei die Standsicherheit der Grube jetzt gegeben, so dass die Stilllegung in Ruhe fortgesetzt werden könne, sagte Präsident König. Der Stillegungsplan sieht vor, das ehemalige unterirdische Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fast vollständig mit Beton zu füllen, um so einen „sichere Einschluss“ unter Tage zu gewährleisten.

  • Atomkraftgegner bekräftigen immer wieder, dass der Verschluss des Salzbergwerks in der Zukunft massive Probleme bereiten kann: Es besteht dann keine Möglichkeit mehr, den Müll wieder zu bergen. Das havarierte Endlager-Bergwerk Asse-II ist nach wenigen Jahrzehnten undicht und Radioaktive Lauge sickert durch das Gestein. Das BfS erwägt, den Atommüll aus dem Bergwerk zu holen, um eine schwere Verseuchung der Region um die Asse-II zu verhindern. Diese Option steht in Morsleben mit dem Füllen der Grube  dann nicht mehr zur Verfügung.

In der ersten Einlagerungsperiode von 1971 bis Februar 1991 wurden ca. 14.432 Kubikmeter schwach- bzw. mittelradioaktiver Abfall und 6.227 umschlossene Strahlenquellen mit einer Gesamtaktivität von etwa 0,29 PBq eingelagert. Der Müll stammte vorwiegend aus den Atomkraftwerken Greifswald und Rheinsberg sowie aus dem Rossendorfer Forschungsreaktor. Im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung wurde das Endlager von der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Die bis zu diesem Zeitpunkt unbefristete Genehmigung wurde im Einigungsvertrag auf den 30. Juni 2000 befristet. Die Nutzung des Endlagers wurde vor allem von Gerald Hennenhöfer vorangetrieben, dem damaligen Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesumweltinisteriums. Im Zeitraum von 1994 bis 1998 wurden weitere ungefähr 22.320 Kubikmeter radioaktiver Abfälle mit einer Gesamtaktivität von 0,08 TBq in Alphastrahlern und 91 TBq in Beta- und Gammastrahlern in Morsleben eingelagert. Der Müll stammte nun aus dem gesamten Bundesgebiet, rund 88 % machten hierbei die Betriebsabfälle aus den stillgelegten AKW der DDR in Rheinsberg und Lubmin aus.

Im September 2005 reichte das BfS die Auslegungsunterlagen, wie den Plan zur Stilllegung des ERAM und die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei der zuständigen Behörde des Landes Sachsen-Anhalt, dem Landwirtschafts- und Umweltministerium des Landes, ein. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu begann im Oktober 2009 und endete am 21. Dezember 2009. Ca. 12.000 Einwendungen, meist Sammeleinwendungen, wurden bis zu diesem Tag eingereicht.

contrAtom begründete den Protest gegen die endgültige Stilllegung wie folgt:

  • die Geologie am Standort Morsleben ist denkbar ungeeignet, um die eingelagerten Radionuklide dauerhaft von der Biosphäre fernzuhalten.
  • Anders als im Falle der Asse wurden keine generellen Schließungsvarianten vergleichend betrachtet. Diese Verfahrensweise wird weder dem Gefahrenminimierungsgrundsatz noch dem Anspruch der Anwohner auf Gleichbehandlung gerecht.
  • Das Nuklid-Inventar sowie die stoffliche Zusammensetzung der eingelagerten Abfälle ist nur sehr unzureichend aufgeschlüsselt. Die vorhandene Datenbasis ist somit als Grundlage für den Nachweis der Langzeitsicherheit grundsätzlich in Frage zu stellen. Das zu Grunde gelegte Schutzziel von 0,3 mSv/a ist unzureichend und entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik.
  • Im Umfeld der Doppelschachtanlage Beendorf-Marie herrschen sehr komplexe hydrogeologische Verhältnisse vor. Die nicht sehr umfangreiche überprüfte Datenbasis auf diesem Gebiet lässt an deren Repräsentativität zweifeln. Damit steht auch die Belastbarkeit der darauf gegründeten Modellrechnungen in Frage.
  • Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich dafür sorgen, dass Radionuklide erst nach mehreren tausend Jahren in der angegebenen Verdünnung an die Biosphäre gelangen erscheint aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten nicht belastbar.
  • Die Antragsteller bleiben den Nachweis schuldig, dass die bereits ausgeführten sowie die vorgesehenen Verfüllmaßnahmen die Integrität der Salzbarriere wiederherstellen werden.

Mit einem Planfeststellungsbeschluss ist 2014 zu rechnen, und bis dahin wird das Bergwerk im Offenhaltungsbetrieb geführt.