Frankreich: Gericht entscheidet über Weiterbetrieb des Meilers Fessenheim

Das Verwaltungsgericht in Straßburg entscheidet heute über die Klage des Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) zur Schliessung des französischen Atomkraftwerk Fessenheim. Der grenznahe Meiler ist nicht ausreichend gegen Erdbeben geschützt. Die Chancen auf Erfolg – und damit das sofortige Abschalten des Meilers – sind aber eher gering.

TRAS hatte die Klage eingereicht, weil

  • das AKW Fessenheim ohne ausreichende Berücksichtigung der an diesem Standort vorhandenen Erdbebengefährdung betrieben wird,
  • wegen dem Überflutungsrisiko, das bei einem Bruch des Rheinseitenkanals besteht, und
  • wegen der Häufung von Zwischenfällen im Normalbetrieb, welche auf eine mangelnde Sicherheitskultur hinweist.

Ein Erfolg der Klage scheint gering, da der Berichterstatter des Gerichts, dem deutschen Staatsanwalt vergleichbar, gegen eine sofortige Schließung der Anlage plädiert, die seit 1977 in Betrieb ist. Die beiden Reaktoren von Fessenheim sind damit das ältesten, noch in Betrieb befindlichen in Frankreich.

TRAS ist davon überzeugt, dass die Erdbebensicherheit der Anlage nicht genügt und bedau-ert, dass das Gericht dazu keine transparenten zusätzlichen Untersuchungen verlangt.

  • TRAS erachtet diesen Umgang mit den Gefahren des Atomkraftwerks Fessenheim als Verstoß gegen den Anspruch der Bevölkerung auf Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit.

TRAS vertritt Umweltvereinigungen und Privatpersonen aus dem Dreiländereck Deutschland Frankreich und der Schweiz. Wahrscheinlicher ist eine Betriebsverlängerung für Fessenheim von 30 auf 40 Jahre, über die die französische Aufsichtsbehörde ASN demnächst entscheidet.