Euratom – nein danke!

Kommission will Euratom-Budget entsprechend dem Siebten Forschungsrahmenprogramm der EU bis 2013 verlängern: Am 07. März 2011 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verlängerung der Finanzierung des Euratom-Rahmenprogramms (2007-2011), mit dem Nuklearforschung unterstützt wird, für die Jahre 2012/2013 verabschiedet.

Es handelt sich um einen formal notwendigen Schritt, um die Laufzeit des Euratom Rahmenprogramms der siebenjährigen Laufzeit des allgemeinen Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) der EU anzupassen, das 2013 ausläuft. Der Vorschlag beinhaltet keine Änderung der Politik. Die EU-Organe hatten bei der Einleitung beider Programme im Jahr 2007 seine Vorlage bereits eingeplant. Bei Verabschiedung des heute vorgelegten Vorschlags durch den Rat könnten die laufenden Forschungsarbeiten fortgesetzt werden, die insbesondere der Erhöhung der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz dienen.

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte dazu: „Die Euratom-Forschung leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im Nuklearbereich. Durch den heute vorgelegten Vorschlag kann dies fortgesetzt werden. Einige Mitgliedstaaten setzen die Kernenergie als Energietechnologie ein, andere nicht. Diese Entscheidung ist nach wie vor ihre Sache.“

Gemäß dem Euratom-Vertrag sind die Euratom-Rahmenprogramme auf fünf Jahre begrenzt, während das allgemeine RP7 der EU eine Laufzeit von sieben Jahren hat (2007-2013). Daher muss der Euratom-Teil um zwei Jahre verlängert werden.

Das Euratom-Rahmenprogramm soll die Führung Europas im Bereich der Kernenergie aufrechterhalten, indem es die vorkommerzielle Forschung unterstützt und den Technologietransfer zwischen Hochschulen und Industrie erleichtert, insbesondere soll es zu einem sehr hohen Niveau im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr sowie zur Nichtverbreitung von Kernwaffen beitragen. Der Schwerpunkt wird auf der Ausbildung liegen, auf der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Nuklearindustrie und auf der Schaffung einer neuen spitzentechnologischen Industriebranche für die Fusionsenergie.

  • Das vorgesehene Budget von 2,5 Mrd. EUR für die Jahre 2012 und 2013 umfasst etwas mehr als 2,2 Mrd. EUR für die Kernfusionsforschung (86 %), bei der der Schwerpunkt im Wesentlichen auf dem Bau des internationalen Fusionsversuchsreaktors ITER in Frankreich liegt.

Für die Forschungsprojekte im Bereich der Kernspaltung – einschließlich Strahlenschutz – werden 118 Mio. EUR bereitgestellt. Die Nuklearforschungsarbeiten und die Arbeiten zur Gewährleistung der kerntechnischen Sicherheit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission (JRC) werden mit 233 Mio. EUR unterstützt.

Die GFS wird somit ihr Kernforschungsprogramm weiterführen und auch in Zukunft Unterstützung leisten bei der Entwicklung politischer Optionen für den geeignetsten „Energiemix“ für das 21. Jahrhundert, der den Zielen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan – siehe MEMO/09/437) entsprechen soll.

In den für die Kernfusion vorgesehenen 2,2 Mrd. EUR sind die 1,3 Mrd. EUR enthalten, die voraussichtlich in den Jahren 2012/2013 zusätzlich zur ursprünglichen Planung für den ITER erforderlich sein werden. Dieser Vorschlag berührt jedoch nicht die finanziellen Grundlagen des ITER, denn für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel ist eine eigene Übereinkunft zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erforderlich.

Die Kommission schlug im Juli 2010 vor (siehe IP/10/988), nur ein Drittel der für den ITER zusätzlich notwendigen Mittel durch die Umverteilung von Mitteln des RP7 zu finanzieren und die anderen beiden Drittel aus nicht verwendeten Mitteln des Haushalts aufzubringen. Der Rat und das Europäische Parlament müssen über diesen Vorschlag nochbeschließen.

Weitere Schritte

Um eine rechtzeitige Umsetzung des Euratom-Rahmenprogramms sicherzustellen, schlägt die Kommission vor, den Rechtsetzungsprozess sofort einzuleiten. Am 9.März wird der Vorschlag daher dem Rat übermittelt, der vor Jahresende darüber beschließen dürfte.

Hintergrund

Der Euratom-Vertrag erleichtert die Zusammenführung von Wissen, Infrastrukturen und Finanzmitteln für die Kernenergie. Er gewährleistet die Sicherheit der Kernenergieversorgung im Rahmen eines zentralisierten Überwachungssystems. Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ist in mehreren Bereichen im Zusammenhang mit der Kernenergie tätig, zu denen die Forschung, die Festlegung von Sicherheitsnormen und die friedliche Nutzung der Kernenergie gehören. Die Euratom-Forschung findet im Rahmen mehrjähriger Programme statt, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Gemäß dem Euratom-Vertrag sind die Euratom-Rahmenprogramme auf fünf Jahre begrenzt.

Quelle: www.bi-luechow-dannenberg.de, 08.03.2011