SPD-geführte Länder und Rot-Grün klagen gegen längere Akw-Laufzeiten

SPD-geführte Länder und die Opposition im Bundestag gehen jetzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlruhe gegen die von Union und FDP durchgesetzte Verlängerung der Akw-Laufzeiten vor. Eine erste Verfassungsklage wurde am Morgen eingereicht, wie die beteiligten fünf Bundesländer mitteilten. Ziel ist es, die Ende 2010 ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossenen Atomgesetzänderungen für nichtig erklären zu lassen.

Die Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von SPD, Grünen und Linken wenden sich dagegen, dass die Koalition im Gesetzgebungsverfahren nicht die Zustimmung des Bundesrats eingeholt hatten, wo Union und FDP keine Mehrheit haben. Die Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen sehen außerdem durch die Laufzeitverlängerung Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung verletzt. Sie wollen ihre Klage in den kommenden Tagen einreichen.

„Die Entscheidung, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern, wird keinen Bestand haben“, äußerte sich SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier in Berlin siegessicher. Die Gesetzesänderungen seien „zweifellos verfassungswidrig“, sagte auch Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin; den Ländern dürften neue Aufgaben nur mit Zustimmung des Bundesrats übertragen werden. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn erläuterte, auch der Schutz vor Sicherheitsrisiken sei durch die Gesetzesänderungen verringert worden.

Die Linke war in die Klagevorbereitung nicht einbezogen worden. Links-Fraktionschef Gregor Gysi kündigte in Berlin aber an, seine Fraktion werde die Klage unterstützen. Er nannte es eine „gigantische Fehlentscheidung von CDU/CSU und FDP“, den gesellschaftlichen Kompromiss über ein Ende der Atomenergie aufzukündigen.

Die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen und Brandenburg argumentieren, wegen mit der Laufzeitverlängerung verbundener Mehrbelastungen für die Atomaufsicht der Länder hätte der Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmen müssen.

Union und FDP hatten Ende 2010 eine Verlängerung der Akw-Laufzeiten für ältere Anlagen um mindestens acht Jahre und für die übrigen Akw um zusätzlich 14 Jahre beschlossen. Gegen den Verzicht auf die Zustimmung des Bundesrats hatten damals auch Rechtsexperten der Regierung Bedenken geäußert. Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte aber am Montag, die Regierung gehe weiterhin nicht von einer Zustimmungspflicht aus.

  • Sollten die Kläger recht bekommen, müssten ältere Atommeiler dann sofort vom Netz gehen.

Quelle: http://de.news.yahoo.com, 28.02.2011