Gerichtsurteil: Polizeieinsatz bei Castortransporten wird teurer

Ist polizeilicher Bereitschaftsdienst während des Castortransports normale Arbeitszeit? Muss er wie andere Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden? Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Fragen heute mit Ja beantwortet. Das Urteil bezieht sich auf eine Klage aus dem Jahr 2005. Und es hat Konsequenzen für zukünftige Castortransporte.

„Mit diesem Urteil wird jeder weitere Atommülltransport nach Gorleben praktisch unbezahlbar“, sagt Greenpeace-Atomexperte Tobias Riedl. Bund und Länder hatten insgesamt rund 20.000 Polizisten aufgeboten, um den Castortransport 2010 zu bewachen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) schätzte Medienberichten zufolge, dass Kosten von 25 bis 26 Millionen Euro auf Niedersachsen zukämen.

Für Tausende von Polizeibeamten fällt während der Castortransporte im Rahmen des Bereitschaftsdienstes erhebliche Mehrarbeit an. Der klagende Beamte hatte 2005 über 30 zusätzliche Arbeitsstunden vorzuweisen. Die Arbeitszeitregelung des niedersächsischen Polizeidienstes sieht für diese Bereitschaftsdienste bislang nur einen Freizeitausgleich von einem Viertel der Stunden vor. Muss die Regelung aufgrund des heutigen Gerichtsurteils geändert werden, fallen enorme Mehrkosten an.

Für Herbst 2011 ist der nächste Castortransport von La Hague in Frankreich nach Gorleben geplant. Greenpeace fordert wie schon 2010, den Transport zum grenznahen Zwischenlager am Atomkraftwerk Philippsburg umzuleiten. Damit würde die Strecke erheblich verkürzt und das Risiko verringert.

Ein Großteil des in Frankreich und England wiederaufgearbeiteten deutschen Atommülls stammt aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. „Bisher haben sich die süddeutschen Bundesländer davor gedrückt, Verantwortung für ihren Atommüll zu übernehmen“, sagt Riedl. „Mappus, Bouffier und Seehofer müssen diese ‚Dagegen-Politik‘ jetzt endlich beenden.“

Quelle: Greenpeace.de, 25.01.2011