Endlagersuche: Plan B für Gorleben

Offenbar will Umweltminister Peter Altmaier den Salzstock Gorleben als mögliches Endlager im Auge behalten. Nur so ist die Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans zu erklären. Damit ist der letzte Funken Glaubwürdigkeit in einen unvoreingenommenen „Neustart“ der Endlagersuche dahin. Atomkraftgegner im Wendland bleiben aber gelassen, denn die Altmaier komme mit seiner Klage nicht durch.

„Wir gehen erst einmal davon aus, dass das Bundesumweltministerium mit seiner Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans nicht durchkommt“, sagte gestern die Vorsitzende des Vereins Rechtshilfe Gorleben, Asta von Oppen. „Sollte das wider Erwarten doch der Fall sein, werden wir wohl wieder vor das Verwaltungsgericht ziehen.“

Das BMU unter Peter Altmaier (CDU) hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angewiesen, die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für die Untersuchung des Salzstocks Gorleben durch das Land Niedersachsen gerichtlich anzufechten. Die Erklärung ist bislang sehr dünn: Die Klage diene der „Rechts- und Fristwahrung“, man habe ein „hohes Interesse, die damit zusammenhängenden Fragen außerhalb des Rechtsweges zu klären, und wird in diesem Sinne in den nächsten Wochen mit allen Beteiligten Gespräche führen“, so das BMU.

Der Rahmenbetriebsplan stammt von 1983 und regelt den Umfang der untertägigen Erkundung und legt die Erkundungsbereiche im Salzstock Gorleben fest. Zuletzt wurde er unter Schwarz/Gelb 2010 für zehn weitere Jahre verlängert. Nach der Verabschiedung des Endlager-Suchgesetzes hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg den Rahmenbetriebsplan allerdings für gegenstandslos erklärt. Daraufhin wies Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die Bergbaubehörden des Bundeslandes an, den Plan gänzlich aufzuheben.

„Altmaier tut alles, um gar nicht erst den Hauch von Vertrauen aufkommen zu lassen“, meint Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt. „Der Standort Gorleben wird weiter bevorzugt, so als ob es alles Gerede vom Neustart bei der Endlagersuche gar nicht gegeben hätte. Der Wahlkampf ist vorbei. Jetzt zeigt Altmaier, was er wirklich will: Das Endlagersuchgesetz ist als Gorleben-Durchsetzungs-Gesetz gedacht.“

Hätte Altmaier mit der Klage Erfolg, würde das dem Bund langfristig Salzrechte von Grundeigentümern sichern und man könne bis 2020 immer wieder auf den Plan zurückkommen – und in Gorleben den Ausbau zu einem Atommüllendlager fortführen.

Quellen (Auszug): ausgestrahlt.de, weser-kurier.de, taz.de; 22./23.10.2013