EU-Richtlinie: Atommülltransfer soll erlaubt werden

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) reagieren empört auf die Aufforderung des Bundesumweltministeriums, innerhalb kürzester Zeit und zwischen Jahren den Entwurf für die 14. Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der „Länder- und Verbändeanhörung“ zu kommentieren. Denn im Kern geht es u.a. um Atommülltransfer, der innerhalb der EU erlaubt werden soll.

Keine Atommüllspazierfahrten

Keine Atommüllspazierfahrten

Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen „für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Richtlinie 2011/70/EURATOM) verabschiedet. Die Richtlinie 2011/70/EURATOM ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spätestens bis zum 23. August 2013 umzusetzen. Bis zum 4. Januar bleibt den Verbänden nun Zeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren, nachdem sie Ende letzter Woche angeschrieben wurden.

„Wenn das der Lackmus-Test für eine neue Beteiligungskultur sein soll, dann ist es ein Eigentor“, sagte BBU-Sprecher Udo Buchholz.

Die Gorleben-Gegner verweisen auf die Parallelität der Umsetzung der EU-Richtlinie und das angestrebte neue Endlagersuchgesetz.

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie ermöglicht den Atommülltransfer und die Aufgabe des Prinzips, dass jeder Staat, auf dessen Boden Atomkraftwerke errichtet wurden, für ein nationales Entsorgungskonzept zu sorgen hat. Der Atommülltransfer wird legalisiert, das ist ein Dammbruch“, warnt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Im Gesetzentwurf heißt es wörtlich:

  • „Gemäß den Vorgaben der Richtlinie dürfen radioaktive Abfälle grundsätzlich nur unter strengen Voraussetzungen zum Zwecke der Endlagerung aus dem Staat verbracht werden, in dem sie angefallen sind.“

Auch andere Aspekte würden äußerst verantwortungslos und lax abgehandelt. So sei durch Freimessungen von Atomschrott „der Anfall radioaktiver Abfälle auf ein vernünftigerweise realisierbares Maß zu beschränken“, Kosten würden bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Atomrecht auch nur in geringem Umfang anfallen. Dazu heißt es in der Anlage zum Gesetzentwurf: „Für die betroffenen Wirtschaftsbereiche – ca. 20 Unternehmen und Forschungseinrichtungen – ist durch dieses Gesetz lediglich ein vernachlässigbarer Zeit- und Kostenaufwand bei einer geringen Fallzahl zu erwarten.“

„Verantwortungslos und möglichst billig lautet die Devise im Umgang mit dem Atommüll“, kritisieren BBU und BI den Entwurf in einer ersten Stellungnahme.

Die Initiativen fordern in ihrer Antwort an das BMU eine angemessene Frist zu einer fundierten Kritik.

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Quelle: PE BI Lüchow-Dannenberg / BBU, 18.12.2012