BUND fordert Rücknahme der Klagen von e.on und RWE

Vor der Sitzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ am Montag hat der BUND die Atomkraftwerksbetreiber e.on und RWE aufgefordert, ihre Klagen gegen das Standortauswahlgesetz zurückzunehmen.

RWE und e.on haben in mehreren Bundesländern vor den Verwaltungsgerichten Feststellungs­klagen gegen die Übernahme der Kosten eingereicht, die durch den Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben entstehen könnten.

„Durch diese Klagen wird das Verursacherprinzip bei der Lagerung des Atommülls in Frage gestellt“, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier, der den BUND in der Kommission vertritt.

Die Kommission wird am Montag den Umgang mit den Klagen von e.on und RWE gegen die Kostenübernahme für die standortnahe Lagerung der Castoren, die aus der Wiederaufarbeitung zurückkommen, diskutieren.

Eigentlich steht die Anhörung zur Evaluierung des Gesetzes im Zentrum der nächsten Sitzung. 16 Expertinnen und Experten sind geladen, um ihre Kritik und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des Standortauswahlgesetzes vorzutragen. Damit startet die Kommission ihre inhaltliche Arbeit mit der Überprüfung des geltenden Gesetzes.

Weitere wichtige Themen werden die Vorstellung der neuen Atommüll-Abfallbilanz des BMUB und die Fortführung der Debatte über das Leitbild der Kommission sein.

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Quelle (Auszug): bund.net, 31.10.2014