Brennelementesteuer: Staat droht Milliarden-Rückzahlung

„Vorläufig“ muss der Staat den AKW-Konzernen 2,2 Milliarden Euro schon geleistete Brennelementesteuer zurückzahlen. Das Finanzgericht Hamburg gab am Montag Eilanträgen der Betreiber von fünf deutschen Atomkraftwerken statt. Doch ob die Steuer grundsätzlich mit dem Gesetz vereinbar ist, wird an anderer Stelle entschieden. Atomkraftgegner fordern eine Erhöhung der Steuer, über die zumindest ein Teil der Atomenergie-Folgekosten wieder eingespielt werden soll.

Das Hamburger Gericht gab Eilanträgen der Kraftwerksbetreiber der AKWs Brokdorf, Emsland, Grohnde, Grafenrheinfeld und Isar 2 statt, die beantragt hatten, von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer einstweilig befreit zu werden beziehungsweise diese durch die Hauptzollämter zurückerstattet zu bekommen. Zu den Betreiber gehören E.ON, RWE und Vattenfall. Das Urteil das Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sollten die Behörden Einspruch einlegen, müsste der Bundesfinanzhof darüber verhandeln.

Um die Rechtmäßigkeit der zum 1. Januar 2011 eingeführten Steuer, die bei Wechsel des AKW-Brennstoffs fällig wird, gibt es seit Jahren Streit. Das Gericht in Hamburg hatte Anfang 2012 entschieden, dass die Brennelemente-Steuer als eine direkte Steuer einzustufen sei und deshalb nicht erhoben werden dürfe. In einem Eilverfahren bestätigte das auch das Finanzgericht München. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht die Steuer allerdings als rechtmäßig an. Außerdem ist nach Ansicht der Hamburger Richter die Steuer nicht mit EU-Recht vereinbar. Doch endgültig entscheiden können die Gerichte über die Rechtmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes vorerst nicht. Denn das Finanzgericht Hamburg hatte den Fall in der Hauptsache an das Bundesverfassungsgericht sowie an den Europäischen Gerichtshof überwiesen. Mit Entscheidungen ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

atomanlagen stilllegen!Atomkraftgegner hatten zuletzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im November 2013 eine Anhebung der Steuer gefordert, zudem dürfe sie nicht wie geplant schon 2016 auslaufen. Immerhin sollen so jährlich 2,3 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen kommen. Nach 2016 würden die Atomkraftwerke dann „zu richtigen Goldeseln“, die den Gewinn von RWE, Eon, EnBW und Vattenfall kräftig aufpäppeln.

„Mit Atomkraftwerke können überhaupt nur dann Gewinne erzielt werden, wenn ein Großteil der Folgekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt wird. Die Brennelementesteuer ist der Versuch, zumindest einen Teil dieser Kosten bei den AKW-Betreibern einzutreiben“, resümierte Jochen Stay von der Anti-Atom-Organisation ausgestrahlt im November.

  • Koalitionsvertrag: 5:0 für die AKW-Betreiber
    28. November 2013 – Einen Nettogewinn von etwa anderthalb Milliarden Euro erwartet RWE in diesem Jahr. CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag u.a. für weitere Steuerbefreiung für alle AKW-Betreiber verständigt. 5:0 für die Atomlobby, bilanziert Jochen Stay von ausgestrahlt.
  • Brennelementesteuer muss ausgebaut werden
    19. November 2013 – Heute zweifelte das Hamburger Finanzgericht an der Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer und verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof. Nur wenn die SPD in den Koalitionsverhandlungen nicht nachgibt, kann es ein Stück mehr Kostengerechtigkeit in der Stromproduktion geben, meinen Atomkraftgegner.
  • Brennelementsteuer: Nicht abschaffen, sondern erhöhen!
    13. Oktober 2013 – Die Brennelementsteuer darf nicht abgeschafft, sondern sie muss erhöht werden. Außerdem sollte sie so lange erhoben werden, wie Atomkraftwerke noch in Betrieb sind, fordert Jochen Stay von ausgestrahlt.
  • Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
    18. März 2012 – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 9. März 2012 VII B 171/11 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt. Die Vorinstanz, das Finanzgericht Hamburg hatte im September ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes bejaht und deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben. Atomkraftgegner begrüßen den Beschluss.
  • Brennelementesteuer: Atomkonzerne haben verloren
    13. Januar 2012 – Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe, mit Hilfe der Gewinne aus der Laufzeitverlängerung abgeschöpft werden sollten, sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Finanzgericht Baden-Württemberg. Ein weiterer Rückschlag für die Lobbyisten der Atomenergie in Deutschland, die nun für jeden Brennstab, der in den neun AKW zum Einsatz kommt, Millionen zahlen müssen.

QUellen (Auszug): klimaretter.info, dpa; 14.04.2014