Untersuchungsausschuss eingesetzt: Biblis-Abschaltung hat Folgen

Vor genau drei Jahren wurde wegen des GAU im japanischen Fukushima das hessische Atomkraftwerk Biblis abgeschaltet. Die damalige Landesregierung ordnete auf Weisung der Bundesregierung den Betreiber RWE dazu an. Das hat nun ein Nachspiel.

AKW Biblis, Standortzwischenlager; Bild: google

AKW Biblis, Standortzwischenlager; Bild: google

Auf Drängen der hessischen SPD soll ein Untersuchungsausschuss die Hintergründe der „rechtswidrigen Stilllegung“ des AKW Biblis untersuchen. Verantwortlich dafür war die CDU-Politikerin Lucia Puttrich, damals Umweltministerin in der schwarz-gelben Regierung des Landes. Puttrich hatte bei der Stilllegungsverfügung auf eine Anhörung des AKW-Betreibers RWE verzichtet, was das Bundesverwaltungsgericht im Januar als rechtswidrig gewertet hatte. Bereits im März 2013 entschied das Verwaltungsgericht Kassel auch zugunsten von RWE – Puttrich klagte vor der nächsten Instanz. Dem Land Hessen könnte, wenn RWE Schadenersatzklage erheben sollte, ein Millionenschaden ins Haus stehen.

Nach dem Beginn der Katastrophe in Fukushima am 11. März hatte die Bundesregierung die Länder angewiesen, für die Abschaltung der sieben ältesten Atomkraftwerke zu sorgen. Am 14.03.2011 verkündete die Bundesregierung ein drei-monatiges Moratorium, in diesem Zeitraum wurde die umstrittene Laufzeitverlängerung für die alten Meiler ausgesetzt. Das führte zur Abschaltung – Biblis Block A wurde am 18. März vom Netz genommen, Block B stand bereits für Wartungsarbeiten still. Die Regierung berief sich damals auf Paragraf 19 des Atomgesetzes. Dort ist geregelt, dass in Notsituationen bestimmte AKW vorübergehend oder ganz still gelegt werden können. Ende Mai 2011 wurde diskutiert, dass Biblis-B als „Kaltreserve“ für das deutsche Stromnetz in Bereitsschafts-Betrieb bleiben solle. Diese Idee wurde aber nach erheblichem öffentlichen Druck verworfen.

Atomkraftgegner verweisen auf den Gewinn, der durch die Abschaltung der Meiler für die Bevölkerung entstanden ist: Durch die Stilllegung von Biblis A und B wurde die Produktion weiteren Atommülls verhindert.

„Es wäre absurd, wenn das Land Hessen jetzt einen Millionenbetrag an RWE zahlen sollte, weil das Land im Sinne der Bevölkerung und der Umwelt gehandelt hat“, kritisierte Udo Buchholz, BBU-Vorstandsmitglied bereits im Januar.

  • Nach Biblis-Urteil: AKW-Betreibern die Sektlaune verderben
    16. Januar 2014 – Aktionsbündnis „Atomausstieg-selber-machen“ fordert als Reaktion auf das heute bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Atomkraftwerk Biblis private Stromverbraucher und Gewerbe auf, zu Ökostromunternehmen zu wechseln.
  • Skandal des Monats: RWE gewinnt Klage gegen Atomausstieg
    31. März 2013 – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gibt der Klage von RWE statt und erklärt das dreimonatige Abschalten der AKW Biblis nach der Atomkatastrophe von Fukushima für rechtswidrig. Auf das Land Hessen kommen nun Schadensersatzansprüche in dreistelliger Millionenhöhe zu – die der Steuerzahler tragen muss. Atomkraftgegner halten dieses Urteil für den “Skandal des Monats”. RWE hatte als einziger der vier AKW-Betreiber gegen das Moratorium geklagt, weil man “seinen Aktionären verpflichtet” sei.
  • Aus für AKW Biblis: RWE darf Steuerzahler auf Schadensersatz verklagen
    5. Juli 2012 — Der Energiekonzern RWE hat im Streit um die Stilllegung seines Atomkraftwerks Biblis einen Etappensieg erzielt: Er darf gegen die Abschaltung des AKW Biblis klagen. Es geht um Schadensersatz, weil die Meiler stillgelegt werden mussten. Atomkraftgegner bezeichnen die Entscheidung als Perfidie, denn RWE hinterlässt tausende Tonnen Atommüll, für den es keine Lösung gibt. Tag für Tag setzt der Konzern den Steuerzahler einem GAU-Risiko durch den AKW-Betrieb in Emsland und Gundremmingen aus.
  • AKW-Betreiber fordern 15 Milliarden für Atomausstieg
    13. Juni 2012 — Wegen des Atomausstiegs fordern Energieversorger wie Eon und RWE 15 Milliarden Euro Schadenersatz von der Bundesregierung. Atomkraftgegner verlangen im Gegenzug die Übernahme sämtlicher Entsorgungskosten durch die Konzerne – deren Höhe nicht mal abzuschätzen ist. Die Konzerne haben Schadensersatz an die Bevölkerung zu zahlen – nicht umgekehrt!
  • Kaltreserve-AKW ist vom Tisch!
    30. August 2011 – Auch die Atomkraftwerke Biblis-B und Philippsburg-1 werden wohl endgültig stillgelegt. Die Bundesnetzagentur verzichtet auf die Wiederinbetriebnahme als “Kaltreserve” bis zum Winter 2013, um Stromengpässe auszugleichen. Ein weiterer Erfolg im Kampf gegen die Atomenergie in Deutschland.
  • RWE klagt gegen Biblis-Stillstand
    1. April 2011 – Der Betreiberkonzern RWE will gegen die Abschaltung des Atomkraftwerk Biblis-A Klage einreichen. Gewinnt der Konzern, darf der Uraltmeiler wieder ans Netz gehen. Wirkungsvoll wäre eine Weisung des Bundesumweltministers – die Bevölkerung kann RWE aber einen Denkzettel verpassen.

    Quelle (Auszug): sueddeutsche.de, 13.03.2014