Castor-Kuddelmuddel: Antwort des BfS wirft neue Fragen auf

Für die Gorleben-Gegner ist der angekündigte Castor-Stopp eine Beruhigungspille. Es solle abgelenkt werden von dem politischen und geologischen Desaster, dass Gorleben als Endlagerstandort in einem Suchverfahren fortgeschleppt wird.

Zudem enthalte das entsprechend novellierte Atomgesetz eine Lücke, hatte Greenpeace gewarnt. Mittelaktive Abfälle könnten sehr wohl in Gorleben eingelagert werden. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hat deshalb die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), angeschrieben. Was die Gorleben-Gegner als Antwort erhielten, bringt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke auf die Formel: Politisch sei ein weiterer Castor-Transport nach Gorleben nicht gewollt, aber die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) hat ihren Genehmigungsantrag beim Bundesamt nicht zurückgezogen.

Ehmke: “Ein Kuddelmuddel mit Hintertürchen!”

Das BfS stellt sich auf den Standpunkt, dass sowohl die verfestigten mittelaktiven als auch hochradioaktiven Abfälle in ein kraftwerksnahes Zwischenlager verbracht werden müssen. Die BI kontert:

“Spaltprodukte und Spaltlösungen sind international anerkannte Abfallkategorien, das lässt sich nicht mit dem Hinweis auf das politische Ziel, den Restmüll aus der Wiederaufarbeitung in La Hague und Sellafield in kraftwerksnahe Lager zu verfrachten, vom Tisch wischen. Es geht auch nicht um den Behälter-Typ, in dem der Atommüll angeliefert wird. Es bleibt also dabei, dass die Gesetzeslücke geschlossen werden muss”.

Das BfS teilt darüberhinaus mit, dass nur der Teil des GNS-Antrags bearbeitet wird, der nicht Gorleben spezifisch sei. Wörtlich heißt es: “Allerdings werden die Gorleben-spezifischen Aspekte des Antrags vom BfS nicht mehr geprüft. Geprüft werden nunmehr lediglich die standortunabhängigen Aspekte, die für ein Genehmigungsverfahren an anderen Standorten in jedem Fall auch geprüft werden müssten.”

Die BI hält auch das für unzulässiges Kuddelmuddel und rechtlich sogar für höchst fragwürdig:

“Eine Behörde darf nur auf Antrag arbeiten und nicht aufgrund dessen, was vielleicht in nächster Zeit passiert.” Es sei noch nicht einmal klar, welche Ersatzstandorte für Gorleben am Ende gewählt würden. Ehmke: “Deshalb erheben wir die Forderung, dass es einen umfassenden Atomtransporte- Stopp geben muss und dass das Gesetz nachgebessert wird.”

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Quelle: bi-luechow-dannenberg.de, 07.02.2014