Neckarwestheim: Atomkraftgegner fordern Rückbaustopp

Die EnBW will den „raschen Abriss“ von GKN1 und behauptet, dies wäre gefahrlos möglich. Ein Rückbau, wie in Obrigheim praktiziert, bedeutet jedoch eine zusätzliche Abgabe an Radioaktivität. Die Arbeitsgemeinschaft Atomerbe Neckarwestheim (AG) lehnt die derzeitige Praxis des Betreibers ab und fordert einen Rückbaustopp.

Beim Abriss des GKN 1 entstehen ca. 400.000 Tonnen an Bauschutt, Materialen und genereller Abrissmüll, der mehr oder weniger Strahlung enthält und kontaminiert sein kann. Gemäß der derzeitigen Abrisspraxis kann der Betreiber EnBW bereits in der sogenannten Nachbetriebsphase, also noch ohne eine Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörden, mit dem Freiputzen und Freimessen von radioaktiv verstrahlten Anlagenteilen beginnen.

Die Nachbetriebsphase ist eine radioaktive Grauzone. Die AG AtomErbe Neckarwestheim lehnt dieses Vorgehen ab, da beim Freiputzen Radioaktivität in den Neckar und die Umgebung abgegeben wird. In der gesamten bisherigen Abrisspraxis kommt durch das Freimessen die Radioaktivität im Alltagsleben der Menschen an, wird entweder auf Deponien gelagert oder im „Wertstoffkreislauf“ weiter verwendet, beispielsweise im Straßenbau oder als Metallschrott. Eine konkrete Auskunft über den Verbleib und die noch vorhandene radioaktive Belastung gibt es nach dem Freimessen nicht mehr. Es herrscht das Prinzip Vertuschung, wobei die Menschen nicht erfahren, in welchem Umfang radioaktives Material durch den „Wertstoffkreislauf“ im täglichen Leben als Gefahr ankommt.

Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung im Block 1 richtet sich allein nach der Halbwertszeit der Radionuklide. Gemäß dieser physikalischen Halbwertszeit bleibt die Strahlung auch beim Freiputzen und Freimessen unvermindert erhalten, unabhängig davon, wie breit das radioaktive Material gestreut oder beispielsweise in den Neckar geleitet wird.

Wir fordern:

  • Atomausstieg sofort – GKN 2 abschalten, kein weiterer Atommüll
  • Abrissstopp: Erstellung eines radioaktiven Gesamtkatasters einschließlich der zu erwartenden Abfallmengen des GKN 1
  • dann Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit dem radioaktiv belasteten Müll und der Abrissplanung von GKN 1
  • Primäre Lagerung des Abrissmülls vor Ort, keine Transporte

Das Aktionsbündnis Castorwiderstand Neckarwestheim hat zu dem Thema Abriss GKN 1 ein Informationsblatt für die Bevölkerung erstellt. Das unter dem Motto „Radioaktivität lässt sich nicht abschalten“ einen Überblick zur immer noch vorhandenen Radioaktivität im GKN 1 gibt. Auf dem Sonntagsspaziergang am 02.02.2014 werden wir dieses Informationsblatt vorstellen. Es soll dann in den nächsten Wochen und Monaten über die Gefahren des seit März 2011 abgeschalteten Atomkraftwerkes informieren und verteilt werden.

  • Sonntag, 02.02., 14:00 Uhr, Wanderparkplatz „Schöne Aussicht“m Neckarwestheim

Das Aktionsbündnis lädt regelmäßig dazu ein, am ersten Sonntag des Monats direkt an den Neckarwestheimer Atomanlagen die sofortige Stilllegung der AKWs einzufordern.

Die Mitglieder der AG AtomErbe Neckarwestheim: Aktion Strom ohne Atom Stuttgart, Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim, Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn, BUND-Regionalverband Heilbronn-Franken, Bürgerinitiative AntiAtom Ludwigsburg

  • Weiterhin kein Terrorschutz für AKW Neckarwestheim
    23. Oktober 2013 – Das Vorhaben, sämtliche Atomkraftwerke in Baden-Württemberg besser vor Terrorpiloten zu schützen, verzögert sich. Um denen die Sicht “zu vernebeln”, sollen Anlagen mit “Blitznebel” installiert werden. Doch das Atomkraftwerk Neckarwestheim bleibt vorerst schutzlos.
  • Rückbau des AKW Neckarwestheim ohne Bürgerbeteiligung
    18. Juni 2013 – Der Energieversorger EnBW hat vor einigen Wochen den Antrag für den ersten Rückbauschritt des stillgelegten Atomkraftwerks Neckarwestheim I beim Landesumweltministerium eingereicht. Nun wird am 4. Juli 2013 ein “Scoping-Termin” im Umweltministerium stattfinden – trotz möglicher Bürgerbeteiligung ohne die Initiativen vor Ort.
  • Bundesrat lehnt strengere Regeln für AKW-Rückbau ab
    14. Dezember 2012 – Der Bundesrat hat einen Antrag abgelehnt, die Regeln für Rückbau von Atomkraftwerken zu verschärfen. Das Land Schleswig-Holstein hatte den Vorstoss gemacht, weil bislang abgeschaltete Anlagen für Jahrzehnte nicht rückgebaut werden müssen. Atomkraftgegner weisen auf weitere Risiken hin.
  • Frühestens ab 2017: Abriss in Neckarwestheim und Philippsburg
    27. November 2012 – Auch in Baden-Württemberg bleiben die Atomruinen erstmal stehen: frühestens in fünf Jahren soll mit dem Rückbau der Atomkraftwerke Philippsburg-1 und Neckarwestheim-1 begonnen werden. Wohin mit dem Müll weiss heute noch niemand so richtig.
  • “Kernkraftwerke sind nicht für den Rückbau gebaut”
    31. Januar 2013 – Eine interessante Einsicht bekommt ein Reporter der Schweizer Webseite “swiss.ch” beim Besuch des deutschen Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich, das nur ein Jahr in Betrieb gewesen ist und dann wegen ungeklärter Risiken stillgelegt werden musste. Seit 2004 läuft der “Rückbau” – doch von außen ist nichts davon zu sehen. “Kernkraftwerke sind nicht für den Rückbau gebaut”, meint ein beteiligter Ingenieur.

Quelle: neckarwestheim.antiatom.net, 31.01.2014