Endlager Asse: „Auch die Gefahrenabwehr braucht Regeln“

Die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) fordert weiterhin einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Sicherung der Schachtanlage Asse II. Ihre Forderungen hatte die WAAG dem Umweltausschuss des Bundestages zugeschickt. Dort fand am 5.6.13 eine Anhörung zur Umsetzung der Lex Asse statt, auf der die Vize-Präsidentin des BfS sagte, jetzt wollten sie doch erstmal anfangen zu arbeiten.

„Hört sich erstmal gut an, aber neben der mangelnden Standfestigkeit ist die Gefahr des Absaufens ein Problem, das zum vorzeitigen Scheitern der Rückholung führen könnte. Deshalb kann das Problem nicht einfach ausgeblendet werden“, meint die WAAG.

Auf der öffentlichen Veranstaltung der Begleitgruppe am 7.6.13 wiederholte die WAAG ihre Forderungen nach einer internationalen Expertenrunde. Darauf hieß es vom BfS, man kenne doch das Deckgebirge noch gar nicht.

„Dabei ist das BfS schon seit viereinhalb Jahren als Betreiber verantwortlich, und der Zustand des Deckgebirges ist für alle Optionen entscheidend“, wundert sich die WAAG.

Es sei außerdem erforderlich, einen transparenten Kriterienkatalog festzulegen, der bei Entscheidung zugrunde gelegt werden muss, ob bzw. wann eine Notfallsituation vorliegt und welche Maßnahmen einzuleiten sind.

Asse: Balast der Republik; Bild: publixviewing.de

Asse: Balast der Republik; Bild: publixviewing.de

Durch die Lex Asse ist das Bundesamt für Strahlenschutz in alleiniger Zuständigkeit berechtigt, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr – bis hin zur Flutung der Schachtanlage – einzuleiten. Eine nachträgliche Genehmigung – damit auch eine nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit – der Maßnahme ist nach dem Gesetz ausdrücklich „nicht erforderlich“.

Bereits im Bürgerentwurf zur Lex Asse wurde diese Regelung kritisiert, weil sie die „Hemmschwelle“ zur Einleitung einer Maßnahme, die das Rückholen endgültig unmöglich macht, absenken könnte. Vor Verabschiedung des Gesetzes wurden die für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen Gremien nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum die Anwendung einer Maßnahme der Gefahrenabwehr im Nachhinein auf administrativer Ebene nicht auf ihre Legitimität geprüft werden soll.

Die WAAG wird die Bundestagsfraktionen auffordern, die Lex Asse entsprechend nachzubessern.

 

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Quelle: http://waagwf.wordpress.com, 12.07.2013