Marodes Atomkraftwerk Fessenheim darf weiter am Netz bleiben

Die Berufungskammer des Verwaltungsgerichts im französischen Nancy urteilt: das marode Atomkraftwerke Fessenheim an der Grenze zu Deutschland darf weiter in Betrieb bleiben. Eine Klage über die sofortige Schließung des ältesten AKW im Land wurde abgewiesen.

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil der ersten Instanz von 2011. Geklagt hatte der deutsch-französisch-schweizer Trinationale Atomschutzverband TRAS, der die Gefahren durch Erdbeben und Überschwemmungen im Rheingraben in den Vordergrund stellte, berichtet die Deutsche Presseagentur. Weitere Kritikpunkte sind auch Altersschwäche und durchschnittlich mehr Pannen und Zwischenfälle als in anderen Atomkraftwerken.

Frankreichs Präsident François Hollande hatte versprochen, das 36 Jahre alte AKW bis Ende 2016 stillzulegen. Den Umweltschützern ist das jedoch zu spät. Ungeachtet der baldigen Schließung sollen die Fundamente beider Blöcke ertüchtigt werden. Die Klage der Atomkraftgegner sollte auch diese Millionenausgaben verhindern.

  • Deutsches Gutachten: Atomkraftwerke Fessenheim und Beznau nicht sicher
    18. Oktober 2012 – “Das Sicherheitsrisiko ist entschieden größer, als bisher bekannt”: Die Atomkraftwerke im elsässischen Fessenheim und im schweizerischen Beznau nahe der deutschen Grenze sind einem Gutachten zufolge nicht ausreichend sicher. Die Grünen in Baden-Württemberg haben deutsche Standarts für die alten Meiler ansetzen lassen – und fordern nun, dass die AKW früher als geplant vom Netz müssen.
  • AKW Fessenheim wird Ende 2016 stillgelegt!
    14. September 2012 – Das hochumstrittene Atomkraftwerk Fessenheim wird Ende 2016 endgültig abgeschaltet. Dieses Versprechen äußerte der französische Präsident Hollande am Freitag in Paris. Die zwei ältesten Meiler des Landes liegen direkt an der deutschen Grenze am Rhein, in erdbebengefährdeter Region. Zahlreiche Pannen und Zwischenfälle haben sich ereignet, zuletzt vergangene Woche.

Quelle (Auszug): dpa, 16.05.2013