Versicherungswissenschaft belegt: AKW sind nicht versicherbar

Angesichts der aktuellen Berichterstattung über viel zu niedrige Haftungsgrenzen für die Betreiber von Atomkraftwerken weist der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) noch einmal auf eine Studie der Versicherungsforen Leipzig GmbH hin, die belegt, dass Kernkraftwerke in Deutschland massiv unterversichert sind. Adäquate Haftpflichtprämien würden Atomstrom unwirtschaftlich machen.

Müssten die Betreiber ihre Anlagen adäquat gegen nukleare Katastrophenfälle absichern, würde der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Atomstrom je nach Versicherungsmodell auf bis zu 2,36 Euro steigen. Das entspräche mehr als dem Zehnfachen des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises. Die Risiken, die aus dem Betrieb der AKW resultieren, sind damit in der Praxis nicht versicherbar.

  • Die Versicherungsforen Leipzig GmbH haben im Auftrag des BEE erstmals angemessene Versicherungsprämien für Atomkraftwerke nach versicherungswissenschaftlichen Maßstäben berechnet. Das Ergebnis: Adäquate Haftpflichtprämien würden Atomstrom unwirtschaftlich machen.

Nach Ansicht des BEE müssen von der Gesellschaft zu tragende Belastungen, die sich nicht in den Preisen der jeweiligen Energieträger widerspiegeln, offen gelegt werden und in die Preisbildung einfließen. Nur so können Politik und Verbraucher Kosten und Nutzen der Energiewende tatsächlich beurteilen und nachhaltige Entscheidungen treffen. Die von der Versicherungswissenschaft vorgelegte Berechnung der finanziellen Risiken durch nukleare Katastrophenfälle liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.

  • EU-Parlament will AKW-Betreiber stärker in die Pflicht nehmen
    15. März 2013 – Das EU-Parlament will die Betreiber von Atomkraftwerken für die Sicherheit ihrer Anlagen stärker in die Pflicht nehmen. Die Energiekonzerne sollten künftig “ausreichende finanzielle Mittel” vorhalten, um die Folgen von Unfällen vollständig tragen zu können. Das Referendum ist allerdings das Papier nicht wert, auf dem es steht: es ist lediglich eine Empfehlung.
  • Studie: Mangelhafte Versicherung von AKW verstösst gegen Europarecht
    15. Februar 2013 – Rückt das Aus für Atomstrom näher? Eine neue Studie der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) stellt fest, dass indirekte Subventionen für AKW-Betreiber gegen Europarecht verstoßen und deshalb verboten werden müssen. Es geht um die fehlende Haftung der AKW-Betreiber bei schweren Unfällen. Würden die Meiler ausreichend versichert, wäre Strom aus Atomkraftwerken nicht mehr wirtschaftlich. Atomkraftgegner fordern das umgehende Aus für die letzten neun deutschen AKW.
  • Kaum Versicherungsschutz gegen radioaktive Strahlung
    15. August 2011 – Die Frage nach einer adäquaten Absicherung gegen die Folgen atomarer Strahlung ist heutzutage nicht nur hochbrisant, sondern hat durchaus ihre Berechtigung. Die Antwort dürfte nicht überraschen: In solchen Fällen existieren so gut wie keine versicherungstechnischen Möglichkeiten. Das ergab eine Recherche der Arbeitsgemeinschaft Finanzen.

Quelle: PE Bundesverband Erneuerbare Energie, 18.03.2013