Abbruch der Rückholung soll er­schwert werden – Asse-Betreiber kauft keine Grundstü­cke zwischen Ahlum und Dettum

Die „Lex Asse“ stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe. Mehrere Punkte dieser Gesetzesänderung im Paragrafen 57b des Atomgesetzes gilt es noch abzu­stimmen. Ziel dieser Arbeit ist es, die Rückholung des Atommülls aus dem ma­roden Asse-Bergwerk zu beschleunigen.

So­wohl das Bundesumweltministerium als auch die von der Begleitgruppe beauftragten Ju­risten haben weit fortgeschrittene Gesetzes­vorschläge erar­beitet. Beide Entwürfe stellen die Rückholung als bevorzugte Stilllegungs­variante der Asse dar und dokumentieren eindrucksvoll den Willen der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages und der Bundestags-Fraktionen.

Hauptsächliche Unterschiede bestehen noch in der Frage des Abbruchs. Das Ministerium schlägt vor, über eine Liste von Beispielen Kriterien aufzustellen, die einen Abbruch der Rückholung in Gang setzen. „Die Asse-2-Begleitgruppe besteht jedoch auf einen im Gesetz verankerten Abwägungsprozess der Abbruchkriterien“, erklärte Landrat und Begleitgruppen­vorsit­zender Jörg Röhmann. Dies bedeutet: Derje­nige, der die Rückholung abbrechen will, hat die Beweislast. Er muss transparent darle­gen, dass der Abbruch und die damit verbun­denen Defizite der Rückholung weniger Schaden oder Belastungen bringt als das Fortsetzen der Rückholung.

Beispielsweise könnte der Zutritt kontami­nierter Lauge ins Bergwerk dermaßen zu­nehmen, dass es nicht mehr möglich wäre, Bergleute unter Tage arbeiten zu lassen. „Es muss aber eindeutig sein, dass alle techni­schen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, be­vor an den Ab­bruch gedacht werden kann“, betonte Heike Wiegel, Kreistagsvertreterin in der Begleit­gruppe.

Den Umgang mit der Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP) diskutierte die Begleitgruppe ebenfalls. Das Gesetz schreibt vor, dass eine solche Prüfung vor einer Maßnahme stattfin­det. „Im Fall der Asse ist es sinnvoll, während des Prozesses zu prüfen“, schlägt beispiels­weise Ralf Krupp vor. Außerdem sei zu klä­ren, welche Teile der Rückholung UVP-pflichtig seien.

Rund um die Schachtanlage an der Asse verlangte die Begleitgruppe zudem Aufklä­rung von den anwesenden Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) und der Asse GmbH. Gerüchte seien kursiert, nach denen die Betreiber im großen Stil Grundstücke – insbesondere zwischen Ah­lum und Dettum – kauften. Die Vermutung läge nahe, es han­dele sich um Bauland für ein Zwischenlager. „Wir kaufen derzeit weder Grundstücke, noch planen wir konkrete Standorte“, entkräftete Dirk Laske vom BfS diese Gerüchte.

Wer sich zudem derzeit in der Nähe der Schachtanlage umsieht, wird verschiedene bauliche Änderungen bemerken. Beispiels­weise wurde eine Straße, die zur Schacht­anlage führt, auf­wändig saniert. „Die Straße soll für LKWs nutzbar gemacht werden, damit diese Salz zur Asse transportieren können“, erklärte Jens Köhler, Geschäftsführer der Asse GmbH auf Nachfrage der Begleit­gruppe. Ein installierter Sendemast in der Nähe des Schachts sei hin­gegen von der Bundespolizei errichtet worden und habe mit dem Betrieb der Asse nichts zu tun.

Bei 18,20 Metern befinde sich derzeit die Bohrung vor der Einlagerungskammer 7 be­richtete Köhler außerdem. Die Arbeiten des Bohrtrupps wurden durch Bitumeneinfluss mehrmals verzögert. Jetzt ist der Prozess so weit fortgeschritten, dass nur noch sehr kurze Bohrschritte unternommen werden können. Nach jeder Kurzbohrung müssen die Mitar­beiter jetzt Mess­geräte in das Bohrloch ein­führen und auswerten.

Quelle: asse-2-begleitgruppe.de, 21.09.2012