Hauptbetriebsplan verlängert: Gorleben gerät zur Hängepartie

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat beim niedersächsischen Landesbergamt einen Antrag auf Verlängerung des Hauptbetriebsplans um drei Monate gestellt. Das erfuhr die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) auf Nachfrage beim Bundesamt. Vor zwei Jahren hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung das Gorleben-Moratorium beendet und die Arbeiten im “Erkundungsbereich I” wurden wieder aufgenommen, der gültige Hauptbetriebsplan läuft eigentlich zum 30.9.12 aus.

Die Gorleben-Gegner sind über die Unklarheit, was aus Gorleben werden soll, empört. Bundesumweltminister Peter Altmaier hatte vor Kurzem sogar davon gesprochen, dass lediglich ein weiterer Standort neben Gorleben untertägig erkundet werden solle. “Damit bleibt Gorleben allen politischen Ansagen zum Trotz Referenzstandort und das liefe auf einen Offenhaltungsbetrieb hinaus”, kritisieren die Umweltschützer.

“Diese Variante widerspricht der Beteuerung der Verhandlungsführer, ein angestrebter Neustart der Endlagersuche ginge von einer weißen Landkarte aus, weil Gorleben als Standort gesetzt bleibt”, hält BI-Sprecher Lennart Müller den Verhandlungsführern vor.

Das BfS bestätigt nun gegenüber der BI, dass über den 30. September hinaus unter Tage weiter gearbeitet wird:

“Das Bundesumweltministerium hat das BfS am 13. Juli in einem Erlass angewiesen, die DBE (Anm.: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagerns für Abfallstoffe, die in Gorleben das Bergwerk betreibt) aufzufordern, die zum 30.09.2012 auslaufenden Verträge mit den Bergleuten in Gorleben bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Das bedeutet allerdings auch: Die Verträge sind derzeit möglicherweise noch nicht von der DBE verlängert worden.”

Weiter heißt es: “In dem oben erwähnten Erlass wird das BfS auch gebeten, eine Verlängerung des Hauptbetriebsplans bis zum 31.12.2012 zu beantragen. Das BfS hat bereits im Juni in Abstimmung mit dem BMU einen Antrag auf Verlängerung des Planes beim Landesbergamt gestellt. Diese Verlängerung wird benötigt, unabhängig davon wie es in Gorleben konkret weitergeht. Der Betreiber des Bergwerks muss einen gültigen Hauptbetriebsplan vorweisen können – dabei spielt es keine Rolle, ob Gorleben künftig weiter untersucht, lediglich offen gehalten oder zugeschüttet wird. Der Betreiber muss drei Monate im Voraus entsprechende Anträge stellen. Da der derzeitige Hauptbetriebsplan zum 30.09.2012 ausläuft und es noch keine politische Entscheidung über das weitere Vorgehen in Gorleben gibt, hat das BfS zunächst eine zeitlich eng befristete Verlängerung des derzeit geltenden Hauptbetriebsplans beantragt.

Einen neuen Hauptbetriebsplan auf einer anderen Basis als bisher, etwa zur Offenhaltung oder zur Stilllegung des Bergwerks, kann das BfS erst beantragen, wenn es eine politische Entscheidung für ein solches Vorgehen gibt. Eine längerfristige Verlängerung des derzeitigen Planes, der ja die Erkundung zum Ziel hat, wäre aufgrund der derzeitigen politischen Debatte und der angekündigten Entscheidung in der Endlagerfrage fachlich nicht nachvollziehbar gewesen.”

“Damit wird Gorleben zur Hängepartie. Seit Beginn der Verhandlungen wurde ein Bau- und Erkundungsstopp als Voraussetzung für die Gespräche zwischen Regierungsparteien, Grünen und SPD versprochen. Arbeit gibt es auch bei dem Rückbau Gorleben, auf dem wir bestehen”, so Wolfgang Ehmke (BI).

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Quelle: bi-luechow-dannenberg.de; 19.07.2012