Schlappe für Eckert & Ziegler

Kein weiterer Ausbau der Atomfirma Eckert & Ziegler in Braunschweig-Thune! Die Vorentscheidung für den Bau neuer Gebäude wurde von Rat der Stadt abgewiesen. Atomkraftgegner hatten hohe Strahlenbelastung angemahnt, die schon heute am Zaun des Unternehmes vorherrschen.

Eckert & Ziegler wollte mit dem Bau weiterer Hallen auf dem Erweitergungsgelände, das sich neben dem Wohngebiet Brauschweig-Thune befindet, die eigenen Kapazitäten ausbauen. Beworben hatte sich das Unternehmen um die Verarbeitung tausender Liter radioaktiv verseuchter Lauge aus dem ehemaligen Endlager Asse-II. Schon heute lagern auf dem Gelände Strahlenabfälle aus Atomanlagen. Atomkraftgegner hatten nach Messungen am Zaun des Geländes Strafanzeuge wegen der Überschreitung von Grenzwerten erstattet.

Ein erster Etappensieg der Atomkraftgegner, die kürzlich mit einer großen Veranstaltung in der Stadthalle über die Gefahren aufklärten. Nun muss am 28. Februar der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung der Empfehlung des Auschusses zustimmen – und Eckert & Ziegler darf keine neuen Gebäude errichten.

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    6. Februar 2012 – In Braunschweig will die Firma Eckert & Ziegler eine neue “Drehscheibe für Atommüll” bauen. Direkt neben Schulen, Kindergärten und einem Wohngebiet hat das Unternehmen die Errichtung einer weiteren Halle angekündigt, in der radioaktive Abfälle gelagert sollen. Neben der Asse und Schacht Konrad soll die Gegend einen dritten “nuklearen Hot Spot”. Atomkraftgegner und besorgte Anwohner protestieren.
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    9. Dezember 2011 – Wegen des Verdachts unerlaubter Freisetzung von Radioaktivität und fortgesetzter Grenzwertüberschreitungen hat ROBIN WOOD heute zusammen mit der örtlichen Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) gegen die Nuklearbetriebe Eckert & Ziegler nuclitec GmbH und GE Healthcare GmbH & Co. KG sowie gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig als Überwachungsbehörde Strafanzeige gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Strahlenbelastung für die Menschen in der Umgebung der beiden Atomfirmen größer als zulässig ist.

Quelle (Auszug): www.ndr.de; 16.02.2012