Polizei erlässt Demonstrationsverbot im Wendland – Abfahrt des Castors veröffentlicht

Dieses Jahr hält sich die Polizei einen enormen zeitlichen Korridor für den Castortransport offen: Ab Samstag den 26.11. bis zum 06.12. sind Demonstrationen entlang der Schienen- und Straßentransportstrecke verboten. Heute haben Atomkraftgegner mit einem „Unruhetag“ erste Akzente gesetzt. Unterdessen ist die Abfahrtszeit des Castortransports bekannt geworden.

  • I. Unangemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (so genannte Spontanversammlungen) werden für den Zeitraum vom 26.11.2011, 00.00 Uhr, bis zum 06.12.2011, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.
  • II. Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge werden für den Zeitraum vom 27.11.2011, 00.00 Uhr, bis zum 07.12.2011, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

Wie in den letzten Jahren liegt dem Demoverbot eine Gefahrenprognose zugrunde, die sich zunächst auf die Erfahrungen der letzten elf Castor-Transporte stützt. Während der Transporte der Jahre 1995 bis 1997 und 2001 bis 2010 hätte es im Zusammenhang mit den bestätigten oder spontanen Versammlungen zahlreiche rechtswidrige Blockadeaktionen, zum Teil mit bis zu 3.500 Teilnehmern und mehrtägiger Dauer gegeben. Anhand von 78 Beispielen wird die Prognose untermauert, dass es sich bei den Protesten zum Teil um gewaltätige Auseinandersetzungen mit der Polizei handelt, die „auch direkt aus dem Schutz der Demonstrationen heraus begangen“ wurden.

Da auch in diesem Jahr laut Polizei mit entsprechenden Eskalationen zu rechnen sei, ist eine rechtliche Grundlage für ein pauschales Demonstrationsverbot und das Außerkraftsetzen des Grundrechtes Versammlungsfreiheit (Art. 8 des Grundgesetzes) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Absätze 1 und 2 Grundgesetz) gegeben.

„Wie immer nimmt die Polizei das Geschehen in die Hand und die Politik kneife“, kritisiert die Vorsitzende der BI Lüchow-Dannenberg, Kerstin Rudek. “Die Menschen aber kneifen nicht und werden sich das Demonstrieren auch während des Transportgeschehens nicht verbieten lassen, eine solche Ordnungswidrigkeit ist vergleichbar mit Falschparken.”

  • Neben den Verboten ist aus der Allgemeinverfügung eines abzulesen: Der Castorzug wird höchstwahrscheinlich nicht vor Samstag, 26.11., 0.00 Uhr in Lüneburg ankommen. Nicht vor Sonntag, 27.11. ist mit dem Straßentransport zum Zwischenlager zu rechnen.
  • Kürzlich wurde die Abfahrt im französischen Valogne bestätigt: um 14.20 Uhr soll der Zug bereits am Donnerstag (24.11.) dort abfahren und am Freitag gegen Mittag die Grenze zu Deutschland erreichen. Für die Fahrt von der Grenze bis nach Lüneburg werden in der Regel etwa 15 Stunden benötigt.

Mit einem „Unruhetag“ wurde sich heute im Wendland für die Proteste gegen den erwarteten Atommüllzug schon einmal warm gelaufen. Mehr als ein Dutzend Blockaden auf Hauptdurchfahrtsstraßen habe es gegeben, an denen sich hunderte Menschen beteiligten. Auch zahlreiche Trecker kamen und stellten sich quer. An einer ehemaligen Eisenbahnbrücke über die B191 bei Pudripp seilten sich zwei Aktivisten mit einer großen Anti-Atom-Sonne ab. In Uelzen fand zudem eine Demonstration statt.

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Quelle (Auszug): castoreinsatz.de, bi-luechow-dannenberg.de; 12.11.2011