Zwischenlager Unterweser vor Gericht

Am 17. und 18. Februar wird die Betriebsgenehmigung des Standortzwischenlagers für Atommüll am Atomkraftwerk Unterweser vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt. Zwei Bauern haben dagegen geklagt.

Die Klage der zwei Anwohner, beide Landwirte mit Ackerflächen im Nahbereiche des AKW richtet sich gegen die 2003 erteilte Betriebserlaubnis gegen das Zwischenlager, in dem verbrauchte Brennstäbe aus dem Reaktor Unterweser in Castor-Behältern über 40 Jahre gelagert werden sollen.

Bereits vor sechs Jahren hatten sie die Anfechtungsklage eingereicht, nun – nachdem bereits 6 Behälter in dem Lager stehen – wird sie verhandelt. Die Genehmigung beruhe auf einer falschen Rechtsgrundlage, so die Kläger. Nicht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sondern das Niedersächsische Umweltministerium sei zuständig. Darüber hinaus argumentieren sie mit der Sicherheit vor Störfällen, die nicht gewährleistet sei: Anschläge mit terroristischen Hintergrund würden Existenz und Gesundheit bedrohen. Diese Gefahrenlage sei bei der Genehmigung nicht ausreichend beachtet worden. Darüber hinaus sei die Verfassungsmäßigkeit der Kernenergienutzung neu zu bewerten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10.April 2008 den Rechtsschutz von Anwohnern gegen die Folgen terroristischer Angriffe bestärkt: In einem Grundsatzurteil wurde im Falle der Klage gegen das Standortzwischenlager am AKW Brunsbüttel entschieden, dass AnwohnerInnen von Atomanlagen die atomrechtliche Genehmigung mit der Begründung angreifen können, daß ein ausreichender Schutz gegen terroristische Angriffe nicht gegeben sei.

Sollte das Gericht den Klägern recht geben, wird die Betriebserlaubnis aufgehoben – und der Entsorgungsnachweis für das Atomkraftwerk Unterweser ist nicht mehr gegeben. Damit würde auch die Betriebgenehmigung für den Reaktor erlischen – was einer vorzeitigen Stilllegung entspräche.

Beginn: Mittwoch, 17.2., 9.30 Uhr, Raum Sitzungssaal 1, ggf. Fortsetzung 18.02.2010 – 09:30 Uhr, Sitzungssaal 1
B. und T. ./. Bundesrepublik Deutschland, Bundesamt für Strahlenschutz;
beigeladen: E.ON Kernkraft GmbH

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